Wertpapiere englisch angeben?

vom 23.03.2010, 00:13 Uhr

Ich sitze gerade an meiner Steuer für das letzte Jahr und bin an den Angaben zu den Gewinnen aus meinen Wertpapieren angekommen. Muss ich die auch dann beim deutschen Finanzamt angeben, wenn die Wertpapiere englisch sind und ich daher eigentlich englisches Geld verdient habe?

Muss ich das dann nicht dort angeben? Ich kenne mich mit Steuern und so weiter leider kaum aus, deshalb weiß ich nun auch nicht so recht, was ich alles angeben muss und was nicht so wichtig ist, ich will aber auch nichts falsch machen, versteht sich.

» Cashew » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ja, grundsätzlich müssen auch Gewinne aus englischen Wertpapieren beim deutschen Finanzamt angegeben werden, wenn Sie in Deutschland steuerpflichtig sind. Denn in Deutschland gilt das sogenannte Welteinkommensprinzip, das heißt, dass alle Einkünfte, die man weltweit erzielt, in Deutschland steuerpflichtig sind, sofern man hier seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Für die Besteuerung Ihrer Gewinne aus Wertpapieren ist es dabei unerheblich, ob diese Wertpapiere in Deutschland oder im Ausland emittiert wurden. Entscheidend ist allein, dass Sie als Steuerpflichtiger in Deutschland ansässig sind und die Gewinne erzielt haben.

Es ist daher wichtig, dass Sie Ihre Gewinne aus englischen Wertpapieren in Ihrer Steuererklärung angeben. Hierfür gibt es spezielle Anlagen, wie beispielsweise die Anlage KAP, in der Sie Ihre Kapitalerträge aus Wertpapieren eintragen können. Falls Sie unsicher sind, welche Angaben Sie genau machen müssen, können Sie sich auch an einen Steuerberater wenden oder beim Finanzamt nachfragen.

» GoroVI » Beiträge: 3187 » Talkpoints: 2,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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