ebay - Verkäufer wegen falscher Angabe, schlecht bewerten?

vom 09.03.2010, 19:17 Uhr

Hallo!

Am Wochenende mussten wir uns notgedrungen ein neues Aquarium kaufen. Wir haben ein paar Tage zuvor bemerkt, dass unser altes 200 Liter Aquarium undicht ist. Weil wir schnell Abhilfe brauchten, haben wir bei ebay geschaut und sind dort auch fündig geworden. Wir konnten dort schnell ein Aquarium mit passendem Unterschrank für wenig Geld erwerben.

Nun ist es so, dass in der Beschreibung stand, dass es sich um ein 240 Liter Aquarium handelt. Mein Partner und ein Freund sind dann am Samstag zu den Anbietern gefajren und haben das Aquarium abgeholt. Es hat auch keiner der Beiden daran gedacht, nachzumessen, ob das Aquarium wirklich den Angaben entspricht. Wir haben dann für den Umbau zwei Tage gebraucht und haben schon gesehen, dass das neue Aquarium eher kleiner schien, als das Alte. Das Nachmessen bestätigte dann, dass es sich bei dem neuen Aquarium nur um ein 160 Liter Becken handelt. Wir wollten aber absichtlich ein größeres Becken haben, damit unsere Welse mehr Platz bekommen.

Wir nehmen nun an, dass der Verkäufer es nicht besser wusste und die Angaben ehrlich gemacht hat, ohne nochmal zu messen und nach zu rechnen. Sollen wir den Verkäufer wegen dieser falschen Angabe schlechter bewerten? Mein Partner und sein Freund hätten ja daran denken können, nochmal zu messen. Aber wir brauchten ja das neue Aquarium schnell. Sollten wir den Verkäufer auch auf den Fehler der Angaben hinweisen? Für einen Umtausch bzw. eine Rückgabe wäre es nun sowieso zu spät. Wie würdet ihr in diesem Fall handeln? Trotzdem eine gute Bewertung schreiben und die Sache damit abschließen?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Ich würde an deiner Stelle als erstes den Anbieter benachrichtigen. Dieser wird wohl sehr schnell sagen können, was da falsch gelaufen ist. Entweder er hat das Aquarium in verschiedenen Größen und hat sich geirrt, oder er wollte das Aquarium eben einfach nur schnell verkaufen, ohne sich viel darüber zu informieren.

Falls zweiteres der Fall wäre, und er dir vielleicht einen kleinen Teil des Geldes wieder zurückzahlt (also als Entschuldigung), würde ich auf jedem Fall eine positive Bewertung abgeben. Hat er mehrere Größen, kannst du dir dann wahrscheinlich selbst ungefähr vorstellen, um wie viel weniger das kleinere Aquarium wert ist und er könnte dir auch den Differenzbetrag zurückerstatten.

Sollte der Anbieter jedoch standhaft bleiben, und behaupten, es wäre das richtige Aquarium gewesen und/oder diejenigen, die es abgeholt haben schuld wären, würde ich ihm keine positive Bewertung mehr geben.

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» _Stefan_ » Beiträge: 374 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich würde den Verkäufer kontaktieren und ihm das genauso wie du das hier geschrieben hast schildern und nachfragen, was er dazu sagt. Überlege dir aber vorher, was du erreichen möchtest.

Willst du ihn lediglich über die falsche Angabe informieren? Oder willst du einen Teil deines Geldes zurück, weil das Aquarium ja doch um einiges kleiner ist, als angegeben? Oder kannst du das Aquarium aufgrund der falschen Beschreibung gar nicht gebrauchen und willst es wieder zurück geben? Das wäre in diesem Fall allerdings wohl nur schwer möglich, da die meisten Anbieter die Ware nicht mehr zurücknehmen.

Wenn du dir dann konkret überlegt hast, was du eigentlich möchtest, würde ich ihn kontaktieren, darauf ansprechen und einmal schauen, wie er dazu steht und reagiert. Dann kannst du dir ja noch immer eine dementsprechende Bewertung überlegen.

Außerdem ist es bei ebay bei den Bewertungen so, dass du zusätzlich zum Text eben auch mit Punkten / oder halt Sternchen, bewerten kannst, wie gut und genau die Ware beschrieben wurde. Da kannst du ja auf jeden Fall mal wenig Punkte geben.

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» tournesol » Beiträge: 7751 » Talkpoints: 67,06 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Also die negative Bewertung würde ich auf jeden Fall erstmal sein lassen. Schließlich kann es sein, wei du selbst sagst, das der Verkäufer es nicht besser gewusst hat. Das würde zwar bedeuten, das die Angabe immernoch falsch war, aber zumindest keine böswillige Absicht dahinter steckt.

Das Ganze komplett auf sich ruhen lassen, geht ja auch nicht denn es kann niemand genau wissen ob ihr für ein Aquarium der Größe 160l auch so viel bezahlt hättet, oder ihr hättet ein Anderes genommen. Also auf jeden Fall den Verkäufer kontaktieren und ihm seinen Fehler mitteilen und warten ob er so kulant ist und sagt okay, was weiß ich zum Beispiel 20% vom Preis gibts wieder, denn das Aquarium zurückgeben könnt ihr ja schlecht.

Ist er sobald ihr auf seinen Fehler hingewiesen habt definitiv zu keinem noch so klitzekleinen Preisnachlass bereit, dann würde ich schon mit einer negativen Bewertung liebäugeln, denn dann kann es auch sein das die Angabe absichtlich falsch ist oder der Verkäufer gegenüber seines Fehlers einfach uneinsichtig und dann finde ich eine negative Bewertung absolut gerechtfertigt.

Es würde mich jedoch interessieren, ob in dem Angebot auch die Maße drin standen oder nur die Liter-Zahl, denn dann könnte man ja gleich sagen, das es sich um einen einfachen Fehler handelt oder mehr dahinter stecken könnte.

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» pichimaus » Beiträge: 2016 » Talkpoints: 6,99 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich würde, wie auch die meisten Anderen schon geschrieben haben, den Verkäufer kontaktieren. Immerhin hast du ja für das Aquarium bezahlt und deshalb ist es dein Recht, dass es die Größe hat, die auch angegeben wurde. Ich würde es hier sogar als Betrug ansehen, aber halt nicht in großem Stil, aber trotzdem war es eine falsche Angabe. Außerdem gilt ja, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.

Allerdings würde ich jetzt nicht gleich zur Polizei rennen, sondern, wie schon erwähnt, den Verkäufer kontaktieren. Da du das Aquarium ja beim Verkäufer abgeholt hast, ist es doch sicher möglich, dass du ihm noch einen kleinen Besuch abstattest. Meiner Meinung nach hinterlässt es einen besseren Eindruck, als wenn du beispielsweise einfach nur anrufst. Dann würde ich mit dem Anbieter darüber sprechen und ihn fragen, wie man das Problem lösen kann. Natürlich ist es dabei wichtig, ob es Absicht war oder dem Verkäufer nur ein kleiner Messfehler unterlaufen ist.

Erst wenn ich die Ursache für die falsche Angabe kennen würde, würde ich über die Bewertung entscheiden. Falls du merkst, dass es Absicht war und er dich übers Ohr hauen wollte, würde ich die schlechteste Bewertung abgeben, die man überhaupt abgeben kann. Wenn du jedoch merkst, dass ihm ein dummer Fehler beim Messen unterlaufen ist und er dir vielleicht noch einen kleinen Betrag erstattet, würde ich auf jeden Fall eine gute Bewertung abgeben.

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» ich322 » Beiträge: 797 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Hier hast Du ja offenbar einen Gegenstand gekauft, den Du so gar nicht wolltest. Bevor Du nun über Bewertungen usw. nachdenkst, ist doch die Frage angebracht, was Du nun haben willst! Das ist entscheidend denn Du wirst bei Deinen Kaufentscheidungen sicher auch Gründe haben, weshalb z.B. das Aquarium eine bestimmte Größe haben soll. Wieso nun also mit einem kleineren Vorlieb nehmen. Ich gehe mal davon aus, dass so ein Aquarium nicht wöchentlich gewechselt wird, und so nun für längere Zeit bei Dir stehen wird. Willst Du riskieren, Dich beim Blick darauf regelmäßig zu ärgern, weil Du es Dir so nicht vorgestellt hattest? So ein Ding soll einen doch erfreuen!

Ich an Deiner Stelle würde sofort weiter suchen und mir das gewünschte und vorgestellte 240 Liter Aquarium kaufen und das jetzige entsprechend monieren. Je nach dem wie Gut Du dem Verkäufer gesinnt bist, kannst Du ja die Portokosten aufteilen. Aber in dem Fall müsste sie auch der Verkäufer komplett tragen. Er hat was verschickt, was ihr gar nicht kaufen wolltet!

Aber im Privathandel würde ich keine weiteren Schritte prüfen oder überlegen. Denn das macht keinen Sinn (außer, man hat viel Zeit andere zu ärgern). Wenn die Rückgabe problemlos geklappt hat (Rückabwicklung wg. der Gebühren für den Verkäufer), dann kannst Du immer noch freundlich und positiv bewerten, dass der Verkäufer eben seine Irrtümer sofort und reibungslos aus der Welt schafft.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Also gleich schlecht bewerten würde ich es nicht. Du hast ja geschrieben, das du der Meinung bist, das der Verkäufer das Angebot ehrlich erstellt hat und es vermutlich nicht genau gewußt hat.

Ich würde erst mal mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und mal nachfragen. Da ja nun schon deine Fische eingezogen sind, wirst du es vermutlich nicht mehr zurückgeben wollen, denn das wäre die erste Möglichkeit. Eine weitere Möglichkeit wäre, das du dich mit dem Verkäufer einigst und zum Beispiel einen Teil der Kaufsumme wieder zurückbekommst.

Aber immer höflich fragen, den wir hatten auch schon so einen ähnlichen Fall wo die Käufer extrem unhöflich waren und dann schaltet man automatisch auf stur. Wenn sich mit dem Verkäufer keine Einigung erzielen läßt, kannst du ihn ja noch immer schlecht bewerten.

» wiesel » Beiträge: 1303 » Talkpoints: 0,26 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich würde zunächst einmal den Verkäufer kontaktieren und ihn fragen, wie es sein kann, dass er ein 240l Aquarium anbietet, das aber dann nur 160l Wasser beinhalten kann. Ich würde ihm schildern, wie ihr das Aquarium mit gutem Gewissen gekauft habt und es dann in mühevoller Arbeit auch aufgebaut habt.

Wenn er dann sagt, dass es ein Versehen war und er nicht wußte, dass es nur 160l faßt, dann würde ich ihn fragen, ob er mit einem Preisnachlass einverstanden wäre, da ein kleineres Aquarium bestimmt weniger kostet, wie ein großes.

Falls er nicht damit einverstanden sein sollte, würde ich ihn wenigstens neutral bewerten, da er seinen Fehler, den er vielleicht unverschuldet begangen hat, nicht einsieht. Vielleicht lernt er daraus.

Andererseits, wenn er nun bewußt falsche Angaben zu dem Aquarium gemacht hat, was er, wenn er schlau ist, nicht so offen zugeben wird, würde ich ebenfalls wenigstens auf einen Preisnachlass bestehen und ihm eine schlechte Bewertung geben. Wenn er überhaupt nicht einsichtig ist und auch keinen Preisnachlass gewährt, würde ich sogar Ebay einschalten und den Fall melden.

Wenn ihr ihn nicht meldet, macht er so etwas beim nächsten Mal wieder, um andere Leute zu betrügen und mehr Geld aus seinen Versteigerungen zu erzielen. Und das kann nicht der Moral von Ebay und den ehrlichen Käufern / Verkäufern entsprechen.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ich würde den Verkauf auch noch nach ein paar Tagen anullieren wenn offensichtlich falsche Angaben gemacht wurden. Ob das nun aus Versehen oder wissentlich gemacht wurde ist doch völlig egal, angeboten wurde doch etwas völlig anderes. So wie du schreibst kannst du mit einem kleineren Becken auch nichts anfangen, der Kauf ist also für dich absolut sinnlos gewesen. Ein guter Verkäufer wird das auch verstehen. Ich weiß ja nicht wie hoch der Kaufpreis dafür war und wie aufwendig der Transport und ob es sich lohnt alles wieder rückgängig zu machen. Vielleicht bekommst du ja einen ordentlichen Preisnachlass oder etwas anderes angeboten, ich würde es auf jeden Fall versuchen und wenn es nicht hilft auch mit Ebay drohen. Ob das letztendlich was bringt ist eine andere Sache, ich würde es jedenfalls nicht auf sich beruhen lassen.

Eine schlechte Bewertung kannst du immer noch hinterlassen, aber eigentlich bringt es nicht viel. Dein Geld ist trotzdem weg und der Verkäufer schreibt vielleicht dazu dass er sich in der Literangabe geirrt hatte und anbot den Kauf zu anullieren.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ich persönlich würde wie folgt staffeln. Sofern man das Aquarium nun umtauschen will, würde ich versuchen Kontakt zum Verkäufer aufzunehmen, ihm das Problem zu schildern und ggf. um Austausch bitten. Möglich wäre aber auch, wenn das Aquarium nun nicht in gewünschter Größe lieferbar ist, über Rückerstattung eines Teils des Geldes oder der ganzen Ware zu diskutieren.

Sollte sich nichts vereinbaren lassen, würde ich das Problem kurz und knapp beschreiben und eine neutrale Bewertung abgeben. Es schadet dem Verkäufer nicht und man ist ja selbst teilweise dran schuld, wenn die Rückgabefrist abläuft und man vorher den Mangel bemerkt hat.

» Synphax » Beiträge: 4 » Talkpoints: 1,95 »


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