Finanzamt - erste Schritte zur Selbstanzeige

vom 18.02.2010, 17:04 Uhr

Nachdem nun in der Schweiz langsam die CD- Rohlinge knapp werden und USB- Sticks nur noch unter dem Ladentisch zu kaufen sind hier mal ein paar Tipps für eine erfolgreiche Selbstanzeige beim Finanzamt des Vertrauens:

Erst einmal eine Liste anfertigen mit allen steuerpflichtigen Erträgen die man in den letzten zehn Jahren vergessen hat beim Finanzamt zu erwähnen. Für kleinere Steuerschulden bis zu einer Million Euro reichen aber die letzten fünf Jahre. Natürlich können aber die Werbungskosten wie zum Beispiel Depotgebühren anteilig abgezogen werden.

Wem das schlechte Gewissen derartig plagt oder wer kurzfristige Enthüllungen befürchtet der kann, um die Sache zu beschleunigen, eine steuerliche Nacherklärung erst einmal ohne Unterlagen abgeben und den hinterzogenen Betrag schätzen. Lieber den Betrag erst einmal etwas höher angeben als man selber vermutet weil nur die angegebene Schätzsumme straffrei bleibt. Bezahlen muss man natürlich nur für den tatsächlichen Wert.

Alle Vorbereitungen sollten diskret und anonym erfolgen denn man will ja nicht vorzeitig entdeckt werden und die Einleitung eines Strafverfahrens riskieren. Deshalb niemals sich die Bankunterlagen zuschicken lassen sondern lieber selbst einen kleinen Kurztripp in die Steueroase machen. Zur Vertraulichkeit gehört es natürlich auch sich nicht im Bekanntenkreis über das Thema schlau zu machen oder eine Selbstanzeige unter Kollegen ausgiebig zu diskutieren.

Als letzter Schritt folgt dann der schwere Gang zum Finanzamt, hämisches Grinsen der Sachbearbeiter inbegriffen. Die Selbstanzeige nennt man „steuerliche Nacherklärung“, ein sehr schöner und harmloser Begriff wie ich finde. Das Finanzamt ist leider verpflichtet bei Straftatsverdacht den Vorgang der Staatsanwaltschaft zu melden. Diese leitet auch ein Verfahren ein, lässt es aber ruhen bis die Steuerschuld bezahlt ist und stellt es dann ein.

Hat man das alles in Sack und Tüten vergehen noch einmal ein paar bange Wochen bis man einen neuen Steuerbescheid mit den üblichen Einspruchs- und Zahlungsfristen in den Händen hält. Das Geld zur Bezahlung seiner Steuerschuld sollte man natürlich bereithalten, eine Faustregel besagt wohl dass man mit einer Zahlung in Höhe von fünfzehn bis dreißig Prozent des verschwiegenen Vermögens rechnen muss. Abhängig ist das vom jeweiligen Steuersatz und den Erträgen des Hinterziehungsjahres. Dazu kommen noch die dem Finanzamt entgangenen Zinsen.

Nach dem ganzen Stress sollte man sich vielleicht einen kleinen Urlaub gönnen. Monaco, Lichtenstein oder Andorra wären vielleicht nicht schlecht.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



So etwas würde ich nicht ohne einen Rechtsanwalt machen, der sich in Steuerdingen auskennt, zumindest nicht, wenn es sich um höhere Beträge handelt. Da kann viel zu viel schief gehen. Ich wüsste gar nicht, was aktuell für welche Dinge und Beträge verjährt ist und was nicht.

Andererseits muss es schnell gehen, bevor das Finanzamt etwas vermutet. Vielleicht weiß auch der Steuerberater Bescheid, wenn die Steuerschulden nicht gerade riesig sind. Wichtig ist, dass die Anzeige beim Finanzamt erfolgt und nicht zum Beispiel bei der Polizei.

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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