Kündigung wegen fehlender Krankmeldung

vom 18.12.2007, 18:57 Uhr

Laut dem hessischen Arbeitsgericht ist die Kündigung eines Arbeitnehmers, der wiederholt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichte, rechtens. Die Planungssicherheit eines Unternehmens sei ein gewichtiges Argument – außerdem müsse auch der Arbeitnehmer ein Interesse an seiner Arbeitsstelle durch das korrekte und zeitnahe Einrechen einer Krankmeldung haben. Einer Kündigung wegen fehlender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen muss jedoch eine Abmahnung deswegen vorausgehen (Az 17 Sa 1174/07).

Geklagt hatte ein Packer gegen seinen Arbeitgeber, ein Speditionsunternehmen, der an einem Gelenkleiden litt. Dieser hatte, trotz vorhergehender Ermahnungen, Aufforderungen und Abmahnung, weiterhin unterlassen, sein ärztliches Attest pünktlich bzw. überhaupt abzugeben. Dem folgte die verhaltensbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber. Das Gericht entschied im Sinne des Arbeitgebers, da es nicht zumutbar sei, dass dieses keine Planungssicherheit habe, ob der Arbeitnehmer nun erscheine oder nicht. Bei einer Abwägung der Interessen beider Parteien stehe das Interesse an benötigter Planungssicherheit des Unternehmens über dem Interesse des Arbeitnehmers seine Arbeitsstelle zu erhalten.

Letztendlich kann so auch eine ständige Verletzung von Nebenpflichten, so die Richter, welche vertraglich geregelt sind, ein Grund für eine Kündigung sein – jedoch muss dies vorher abgemahnt werden.

Benutzeravatar

» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich frag mich gerade, was manch Arbeitnehme so für Vorstellungen hat?
Es sollte doch eigentlich klar sein, dass ich mich schnellstmöglich melde, wenn ich arbeitsunfähig bin. Erst recht, wenn der Chef durch das Aussprechen von Ab- und Ermahnungen klar gemacht hat, dass er solch Verhalten nicht duldet.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Da kann ich nur sagen: Selbst schuld. Es ist meiner Ansicht nach das normalste der Welt innerhalb von drei Tagen eine Krankmeldung einzureichen. Kann doch auch nicht so schwierig sein.

Wenn der Betrieb einen schon weiterhin bezahlen muss, wenn man krankgeschrieben ist (es sei denn, man ist länger als 6 Wochen krank, dann übernimmt ja die Krankenkasse einen Teil und der Betrieb zahlt nichts mehr), dann hat er doch zumindest ein Recht darauf, innerhalb der vorgeschriebenen Zeit die Krankmeldung vorliegen zu haben. Alles anere riecht meiner Meinung nach auch sehr nach Drückebergerei und Betrug.

» Liliara » Beiträge: 54 » Talkpoints: 0,19 »



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^