Darf Mutter, ihrer Tochter Sex verbieten?

vom 06.02.2010, 15:09 Uhr

Die kleine Schwester eines Freundes ist 16 Jahre alt. Und laut ihrer Mutter ist sie noch ein Kind. Daher darf sie keinen Sex haben, was alles andere wie Fair ist. Die Zeiten sind meines Achtens vorbei.

Nach meinem Wissen, ist es rechtlich gesehen völlig in Ordnung, wenn sie mit jemandem schlafen möchte. Erlaubt ist Sex ab 14 Jahren, jedoch bloß mit Männern unter 18 Jahren. Ab 16 hat sie das Recht, Sex zu haben mit wem sie will. Außer natürlich Lehrern oder so.

Darf ihre Mutter ihr das überhaupt verbieten? Sie hat doch das Recht dazu mit jemanden schlafen zu dürfen.

Ich hatte mein erstes Mal mit 14. Meine Eltern waren anfangs auch nicht sehr begeistert davon, aber verboten hatten sie es mir nie. Schließlich waren sie auch mal jung.

» MalibuKirsch » Beiträge: 173 » Talkpoints: -2,17 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Obwohl ich die Rechtslage in Deutschland nicht kenne, denke ich mir, dass sie ihr mit 16 nicht mehr sehr viel verbieten kann.

So unter uns, wenn mir jemand und vor allem meine Mutter mit diesem Alter etwas verboten hätte, ich hätte es doch erst recht gemacht. Außerdem, wie will sie den kontrollieren ob sich ihre Tochter an dieses Verbot hält.

Mal ganz ehrlich, ich halte das von der Mutter deines Freundes für (entschuldige diese Wortwahl) dumm und naiv. Ich bin in solchen Dingen eher altmodisch veranlagt, aber so etwas zu verbieten würde mir im Traum nicht einfallen.

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» Kruemmel » Beiträge: 1280 » Talkpoints: 62,51 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Klar kann die Mutter ihr das verbieten. Aber was nützt das? Bekanntlich wird es dann ja gerade erst gemacht. :lol:

Es heißt noch lange nicht, wenn etwas verboten wird, dass dies dann auch tatsächlich nicht gemacht wird. Das Mädel ist mit 16 ganz sicher alt genug, um das selbst zu entscheiden was es will und was nicht. Natürlich kann die Mutter etwas dagegen sagen, z.B. wenn der Partner über 18 ist. Aber wenn er gleichaltrig ist und beide im Einvernehmen Sex haben wollen, dann sollen sie es auch tun dürfen. Sie sollten allerdings an die Verhütung denken, denn das wird nur allzu oft dann vergessen. :)

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



MalibuKirsch hat geschrieben:Daher darf sie keinen Sex haben, was alles andere wie Fair ist.

Was heißt den in dem Zusammenhang fair? Wäre es fair, wenn sie Sex haben müsste?

MalibuKirsch hat geschrieben:Die Zeiten sind meines Achtens vorbei.

Was heißt die Zeiten seien Deines Erachtens vorbei? Angenommen, Du hättest eine 10jährige Tochter. Du verbietest ihr den Sex. Sie macht es trotzdem. Und nun? Oder in Deinem Beispiel: die 16jährige hat trotzdem Sex. Was sollte Deiner Meinung oder Befürchtung nun geschehen?

MalibuKirsch hat geschrieben:Nach meinem Wissen, ist es rechtlich gesehen völlig in Ordnung, wenn sie mit jemandem schlafen möchte.

Und wäre es in Ordnung, wenn sie das mit 15 Jahren möchte? Oder mit 13 Jahren? Die Gedanken sind frei und selbstverständlich darf sie immer möchten. Unabhängig von rechtlichen Rahmenbedingungen.

MalibuKirsch hat geschrieben:Erlaubt ist Sex ab 14 Jahren, jedoch bloß mit Männern unter 18 Jahren.

Da bringst Du ein klein wenig was durcheinander bzw. vermischt ein paar Details, so dass schlicht lustige Ansichten zustande kommen. Strafmündig ist sie erst ab 14. Daher kann sie vorher nicht belangt werden. Das heißt aber damit nicht, dass zwei 13jährige nicht miteinander machen dürfen, was sie glauben, tun zu müssen. Niemand wird rechtlich (!) dagegen vorgehen, wenn eben zwei 12jährige Sex miteinander haben. Strafbewehrt sind höchstens die Rahmenbedingungen.

Und natürlich darf ein 14jähriger Junge oder ein 14järiges Mädchen auch mit Erwachsenen beliebigen Alters Sex haben! Hier kann es zwar dazu kommen, dass die Liebschaft tatsächlich bestraft wird (der ältere Partner). Dazu sind jedoch einige Begleitumstände abzuklären. Selbstverständlich darf in so einer Beziehung kein Geld oder sonstige Sachleistungen eine Rolle spielen. Ebenso darf der Ältere die evtl. vorhandene sexuelle Unreife nicht ausnutzen. Oder eine Notlage. Doch wenn diese Bedingungen bzw. Umstände nicht gegeben sind, dann könnte man moralische Bedenken bringen, aber sex haben darf das ungleiche Paar dennoch.

MalibuKirsch hat geschrieben:Ab 16 hat sie das Recht, Sex zu haben mit wem sie will. Außer natürlich Lehrern oder so.

Auch hier: welches Gesetz spricht ihr dieses Recht zu. Hast Du schon mal daran gedacht, Dein Recht auf sex Gerichtlich durchzusetzen, weil ein Typ keinen Sex mit Dir haben wollte? :lol:

Und jetzt der Schock: sie darf auch mit ihrem Lehrer den Akt vollziehen. Nur darf der natürlich seine Position nicht ausgenutzt haben, um sie in die Kiste zu bringen. Und weil hier der Nachweis eher schwierig ist, bekommt der Lehrer dienstrechtliche Schwierigkeiten. Aber eben nicht zwangsläufig Strafrechtliche!

MalibuKirsch hat geschrieben:Darf ihre Mutter ihr das überhaupt verbieten?

Ja, das darf sie. Sie darf auch Dir verbieten, mir jemandem Sex zu haben. Ebenso darf Deine Mutter Dir verbieten, was sie will. Es ist eben die Frage, welchen Nutzen ein Verbot hat, wenn keine Sanktionsmöglichkeiten vorhanden sind. Wenn sie Dir z.B. verbietet, Abends weg zugehen und im Fall des Widersetzens sie Dir Deine Wäsche nicht mehr bügelt, dann kannst Du trotzdem weg gehen - nur musst Du auch damit leben, dann die Wäsche nicht mehr gebügelt zu bekommen. So verhält es sich eben.

MalibuKirsch hat geschrieben:Sie hat doch das Recht dazu mit jemanden schlafen zu dürfen.

Nein, es ist nur nicht verboten. Wie geschrieben, sie kann niemanden dazu zwingen (weil es kein Recht dazu gibt), mit ihr den Akt zu vollziehen.

MalibuKirsch hat geschrieben:Ich hatte mein erstes Mal mit 14. Meine Eltern waren anfangs auch nicht sehr begeistert davon, aber verboten hatten sie es mir nie. Schließlich waren sie auch mal jung.

Ob Du nun Reif dazu warst (oder bist - schon gut) ist ja nicht Thema der Frage. Wenn sie es Dir verboten hätten, was hättest Du dann getan. Und wenn Du trotz des Verbots mit der lokalen Jugendfußballmannschaft eine Kurzbeziehung eingegangen wärst, welche Konsequenzen hätte das für Dich im Bezug zu Deinen Eltern gehabt?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Also ich finde es vollkommen unfair, da man ab 16 so gesehen doch eh schon fast erwachsen ist, da man schon die Schule meist hinter sich hat. Und die Rechtliche Lage stimmt schon so wie du sie beschrieben hast. Mit 14 Jahren darfst du mit 14-18-Jährigen Sex haben, aber wer kontrolliert das schon?

Deine Freundin kann doch einfach ihren Eltern sagen, dass sie ins Kino geht und dann geht sie einfach zu ihrem Freund nach Hause und macht es halt dort. Das wäre doch auch kein Problem, oder? Also ich verstehe die Eltern nicht, denn sie waren doch auch jung, und die Zeiten der Strengheit, etc. sind doch schon fast vollkommen vorbei. Vielleicht solltest du mit den Eltern deiner Freundin reden und ihnen sagen, was du erlebt hast, und, dass es vollkommen in Ordnung ist mit 14 oder auch mit 16 Sex zu haben.

Sollte das nicht klappen, dann sollten sich doch vielleicht auch deine Eltern für die deiner Freundin einsetzen. Wenn deine Eltern so locker sind, dann können sie doch auch bestimmt die Eltern deiner Freundin überzeugen. Denn wenn sie mit der Geschichte, der "jede Generation ist anders" kommen, dann klopfen sie bestimmt die Eltern deiner Freundin weich. Ich hoffe sie bekommt die Erlaubnis. :D

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» 2X Razr X2 » Beiträge: 384 » Talkpoints: 5,08 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich finde, dass eine Mutter nicht wirklich das Recht hat einer 16-jährigen den Sex zu verbieten. Mit 16 ist man schon eine junge Frau und weiß in solchen Sachen schon was man will. Wenn die Tochter erst 14 wäre würde ich es verstehen, dass sich die Mutter Sorgen macht, aber da die Tochter schon 16 ist und sich dazu bereit fühlt sollte die Mutter es ihr nicht verbieten. Selbst wenn die Mutter es ihr verbietet, denke ich, dass es ihre Tochter trotzdem tun wird. Deswegen ist es totaler Blödsinn gleich ein Verbot auszusprechen.

Das einzige was die Mutter tun könnte, wäre es die Tochter mal in Sachen Verhütung aufzuklären und mit ihr mal darüber zu reden. Rechtlich gesehen sehe ich da kein Problem, denn Sex ist in Deutschland schon mit 14 Jahren erlaubt, solange der Partner nicht über 18 ist.

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» conansc » Beiträge: 1135 » Talkpoints: 1,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


conansc hat geschrieben:Rechtlich gesehen sehe ich da kein Problem, denn Sex ist in Deutschland schon mit 14 Jahren erlaubt, solange der Partner nicht über 18 ist.

Ich weiß nicht, wo das immer wieder herkommt. Aber Du darfst völlig frei und ohne (zwangsläufig folgende) Strafe auch eine Partnerin oder einen Partner haben, welcher 14 Jahre alt ist und selbst darfst Du da gerne 100 Jahre alt sein. Um in dieser Konstellation eine Straftat zu begehen, bedarf es noch ein paar erfüllte Randbedingungen.

Und was das "erlaubt ab 14" angeht: mich würde mal das Gesetz sowie der zugehörige Text interessieren, der explizit die freie Ausübung der eigenen Sexualität für alle unter 14 Jahren verbietet. :lol:

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich denke die Mutter der Freundin kann lange und viel erzählen: wenn die Tochter Sex haben möchte, dann wird sie den auch haben, egal ob ihre Mutter es ihr erlaubt oder nicht.

Meiner Meinung nach steht im Gesetz sehr viel. Ob man sich daran hält ist die andere Sache. Wie schon andere geschrieben haben: verboten ist der Sex vor 14 nicht. Mit der Argumentation kann niemand kommen. Es sollte jeder für sich selbst entscheiden, wann er Sex haben möchte - so lange es freiwillig ist. Wenn man es später bereut, so früh Sex gehabt zu haben, dem kann man auch nicht mehr helfen. Aber das muss jeder selbst herausfinden. :wink:

» TheOneAndOnly » Beiträge: 164 » Talkpoints: 0,67 » Auszeichnung für 100 Beiträge


derpunkt hat geschrieben:mich würde mal das Gesetz sowie der zugehörige Text interessieren, der explizit die freie Ausübung der eigenen Sexualität für alle unter 14 Jahren verbietet

Im §176 des Strafgesetzbuches steht, dass unter 14 Jährige keinen Sex mit 14 Jährigen oder Älteren haben dürfen. 13 Jährige dürfen mit 13 Jährigen Sex haben, da keine/r der beiden Strafmündig ist und nicht dafür belangt werden kann.

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» conansc » Beiträge: 1135 » Talkpoints: 1,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Da sie mit sechzehn noch nicht volljährig ist, kann ihre Mutter ihr sehr wohl verbieten, einen Freund zu haben, bei ihm zu übernachten, usw. Das Problem ist nur, dass sich eine Sechzehnjährige kaum mehr etwas verbieten lassen wird. Und gerade, wenn etwas verboten ist, wird es dadurch meist noch viel interessanter.

Da die Mutter sie ja wohl weder einsperren, noch rund um die Uhr bewachen kann, sollte sie lieber mit der jungen Frau reden, besonders über Verhütung und Schutz vor Geschlechtskrankheiten. Das wäre weit sinnvoller, als Verbote auszusprechen, an die sich die Tochter wahrscheinlich nicht halten wird.

» Morgaine » Beiträge: 2701 » Talkpoints: 9,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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