Nachentgelt - Kann die Annahme verweigert werden?

vom 03.02.2010, 18:15 Uhr

Ich habe heute in meinem Briefkasten eine Benachrichtigung vorgefunden, dass eine Sendung auf mich wartet. Sicher kennen einige hier das orange-farbene Kärtchen. So weit so gut, nun ist aber auf der Karte auch vermerkt, dass ein Nachentgelt von 12 Euro fällig wird. Nicht aber, um was für eine Sendung es sich handelt.

Zwar warte ich auf zwei Sendungen, da wurden die Versandkosten aber entweder schon gezahlt oder aber sie werden mit der Rechnung aufgeführt. Das sind auch alles Absender, bei denen ich nicht das erste Mal bestelle und bisher hat immer alles reibungslos geklappt. Auf weitere Sendungen warte ich nicht.

Nun meine Frage, wenn ich da in den nächsten Tagen zur Poststelle gehe, wie geht es dann weiter? Am liebsten wäre mir, ich könnte erst mal sehen, wer der Absender ist und dann gegebenenfalls die Annahme der Sendung verweigern. Wenn es einer der bekannten Absender ist, bekomme ich dann eine Quittung über das Nachentgelt, damit ich gegebenenfalls mit dem Absender Kontakt aufnehmen kann und die zu gering frankierte Sendung monieren kann? Also wer hat Tipps - so etwas ist mir ja noch nie passiert!

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich habe vor Jahren mal ein Einschreiben bekommen, welches ich nicht erwartet hatte. Ich konnte mir zwar denken von wem es kommt, war mir aber halt nicht sicher. Da ich nicht daheim war, als der Postbote da war, hatte ich halt auch nur ein Benachrichtigungskärtchen im Briefkasten und konnte das Schreiben am nächsten Tag auf dem Hauptpostamt abholen.

Wie gesagt ich ahnte, von wem das Einschreiben sein könnte und ahnte auch was drin sein könnte. Was nicht gerade zu meiner Freude beitrug. Und ich war auch am Überlegen, ob ich das Einschreiben nicht einfach zurück gehen lasse, falls es von dem bewussten Absender sein sollte.

Ich bin dann halt am nächsten Tag, bewaffnet mit dem Benachrichtigungskärtchen und meinem Personalausweis zur Hauptpost gefahren. Den Schalterbeamten habe ich auch gefragt, ob ich vorher wissen kann, von wem das Einschreiben ist. Und er sagte das ging nicht. Sprich ich gehe davon aus, das man dir nicht vorher sagen wird, von wem die Sendung ist. Du wirst höchstwahrscheinlich die 12 Euro bezahlen müssen, bevor du die Sendung zu sehen bekommst.

Da du ja zwei Sendungen erwartest, hast du da keine Sendungsverfolgungsnummer und kannst daran eventuell feststellen, ob es eine der beiden erwarteten Sendungen ist? Dann könntest du ja einfach die Firma anmailen und nachfragen, wie das mit den Mehrkosten läuft?

Ich wohne ja in einer Grossstadt in der alles ein wenig anonymer ist. Vielleicht kennst du auch jemand in dem Postamt, in dem du deine Sendung abholen kannst und kannst die Auskunft, wer der Absender ist, doch schon vorher bekommen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Da Du in dem Fall sowieso zur Post gehen musst, kann ich mir nicht vorstellen, dass es Probleme geben sollte, wenn Du darum bittest, vorher den Absender zu erfahren. Jedenfalls sollte, unabhängig von der Rechtslage, jeder Angestellte bei der Post hier ein gewisses Maß an Feingefühl haben und auch im Sinne der Kundenorientierung entsprechend handeln.

Es handelt sich ja um eine Sendung an Dich! Natürlich wirst Du diesen Brief nicht öffnen dürfen usw. Aber das ist ja in dem Fall noch nicht einmal Deine Absicht.

Daher hoffe ich mal, dass die Erfahrung die LittleSister hat sammeln müssen, einen Einzelfall darstellt. Ich jedenfalls habe bisher eigentlich nur gute Erfahrungen mit den Schalterangestellten der Post gemacht. Eigentlich sind die mir oft zu Kundenfreundlich und reden auch gerne mal mit den älteren Kunden darüber, wie sehr sich die Postfilialen in den letzten Jahrzehnten zu Ungunsten der Kunden verändert haben. Unabhängig davon, wie lange die nachfolgende Schlange aus sein mag. :twisted:

Mein Tipp: gehe zur Post, gebe den Schein ab und wenn der Angestellte mit dem Sendung kommt, und das Nachentgelt verlangt, erklärst Du ihm Deine Absicht, bei einem unbekannten Sender die Annahme zu verweigern.

Ich denke, die bzw. der Angestellte wird entsprechend Verständnis aufbringen und Dir den Absender nennen. Wichtig aber, wie immer wenn es um zwischenmenschliche Aktionen geht, ist es, dem Gegenüber freundlich und respektvoll gegenüber zu treten. :)

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Egal wie man die Sendung zugestellt bekommt - man darf die Annahme bestimmter Sendungen immer verweigern und zu diesem Zweck feststellen, wer denn der Absender ist. Also egal ob per Zusteller oder eben in der Filiale, beim Paket darf man schauen, wer der Absender ist und man darf dann durchaus die Annahme der Sendung verweigern. So die Auskunft in der Filiale.

Bei meiner Sendung war es übrigens eine der beiden erwarteten Sendungen. Wieso Nachentgelt verlang wurde, wird jetzt geklärt, dazu konnte mir die Dame am Schalter keine Auskunft geben. Nicht weil sie nicht wollte, sondern weil es für sie nicht erkennbar ist.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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