Kündigung auf Grund von Wohngeldantrag möglich?

vom 11.01.2010, 14:25 Uhr

Ich stehe ja momentan kurz davor meinen Job zu kündigen und bin in dieser Hinsicht noch sehr unerfahren (zum Glück!). Ich befinde mich grade kurz vor einem Umzug und habe nun den Tipp bekommen, Wohngeld zu beantragen. Ich finde diese Idee auch nicht schlecht, nur habe ich enorm Angst davor, dass der Vermieter mich auf Grund des Antrages auf Wohngeld gleich wieder aus der Wohnung schmeißt.

Soweit ich das richtig verstanden habe, muss ich diesen Antrag nämlich von meinem Vermieter ausfüllen lassen und davor habe ich echt Angst! Habt ihr schon Erfahrungen damit gemacht? Ich hoffe ihr könnt mich ein bisschen beruhigen und schreiben, dass bei euch der Vermieter total nett war! Vielen Dank für eure hoffentlich zahlreichen Antworten.

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» elytun » Beiträge: 157 » Talkpoints: 2,77 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Warum sollte dich der Vermieter aufgrund eines Wohngeldantrags rausschmeißen? Das ist mir unklar. Denn es steht doch jedem zu einen Antrag zu stellen. Ob du nun Wohngeld bekommst oder nicht wird auch den Vermieter dann nicht interessieren.

Ich habe bisher in jeder Wohnung in der ich gewohnt habe einen Antrag auf Wohngeld gestellt und es ist dann auch normal, dass der Vermieter unterschreiben muss. Aber das sollte ihn nicht interessieren und ist auch auf keinen Fall ein Grund jemanden auf die Straße zu setzen. Solange du die Miete auch zahlen kannst, wenn dein Wohngeldantrag abgelehnt werden sollte ist es doch egal.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich denke auch, dass das dem Vermieter egal sein kann. Die Hauptsache ist doch, er bekommt pünktlich seine Miete. Es kann allerdings schon sein, dass es ganz ohne den Vermieter auch nicht geht, vielleicht hast du davon gehört.

In dem Wohngeldantrag sind nämliche unzählige Fragen zu beantworten die z.B. das Baujahr des Hauses betreffen. Das sind mitunter Fragen, die man als Mieter nicht wisen kann und sich daher an den Vermieter wenden muss. Das ist aber auch schon alles, mehr hat der Viermieter mit deinem Antrag nicht zu tun. Von daher musst du dir da , denke nicht weiter Gedanken machen. Solche Fragen kennen die Vermieter sicher längst und du bist sicher nicht die erste, die danach fragt.

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» Yazz » Beiträge: 1325 » Talkpoints: 10,38 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich sehe hier allerdings auch keinen zwingenden Grund, der eine Kündigung seitens des Vermieters berechtigt. Du bist ja selbständig bemüht deine Miete weiterhin pünktlich zu begleichen. Ein ganz andere Fakt wäre es, wenn es bei dir schon zu einigen Zahlungsschwierigkeiten gekommen wäre. Dann könnte allerdings der Vermieter eine gewisse Skepsis an den Tag legen.

Du hast ein Recht auf Wohngeld, wenn dein monatliches Einkommen den dazu gehörigen Bedingungen entspricht. Das muss und wird auch dein Vermieter akzeptieren müssen. Deine Einkommenssituation kann sich ja auch wieder verbessern, wenn du beispielsweise einen neuen Job bekommst. Dann benötigst du auch vielleicht kein Wohngeld mehr.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich kann mir nicht vorstellen, dass dich dein Vermieter rauswirft wenn er mitbekommt, dass du Wohngeld beantragt hast. Es gibt viele Leute, die Wohngeld beziehen, unter anderem auch einige Kommilitonen von mir, und keiner davon hat deswegen Probleme mit dem Vermieter bekommen. Den Vermieter interessiert lediglich, dass du deine Miete pünktlich bezahlst. Solange das gewährleistet ist, wirst du sicher keine Probleme mit deinem Vermieter haben, zumindest nicht aufgrund der Tatsache, dass du zukünftig Wohngeld beziehst.

Deine Wohnung hast du ja offensichtlich schon länger und gemietet, als du noch normal gearbeitet hast. Wenn du während dieser Zeit immer deine Miete gezahlt hast, hat dein Vermieter dich ja als vernünftigen und zuverlässigen Mieter erlebt und wird davon ausgehen, dass du auch weiterhin dafür sorgst, deine Kosten zu zahlen. Bei einem bestehenden Mietvertrag würde ich mir daher keine Sorgen machen. Eine Kündigung hast du nun wirklich nicht zu erwarten. Falls du allerdings bisher schon mal Zahlungsschwierigkeiten hattest und deine Miete zu spät bezahlt hast, ist die Skepsis des Vermieters wohl berechtigt.

Wenn du eine neue Wohnung mieten möchtest, könnte es vielleicht sein, dass der neue Vermieter ein paar Vorbehalte hat. Allerdings solltest du dennoch keine echten Probleme bekommen, nur weil du Wohngeld beziehst. Es gibt einige Geringverdiener, die staatliche Zusatzleistungen bekommen und trotzdem kein Problem damit haben, eine Wohnung zu mieten und diese auch zu bezahlen.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Wieso muß eigentlich der Vermieter den Antrag unterschreiben? Bei uns in Sachsen ist das so, das man Einmalig den Mietvertrag in Kopie einreichen muß und dabei die Mietzahlung per Kontoauszug belegt. Danach reichen bei Folgeanträgen nur die Kontoauszüge mit der Mietzahlung.

Deswegen verstehe ich da deine Angst nicht. Zumal es dein Recht ist diesen Antrag zu stellen. Ob dir dann Wohngeld zusteht, ist eine andere Frage. Und das interessiert den Vermieter auch gar nicht, solange er seine Miete von dir pünktlich bekommt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Bei uns in NRW ist es so, das du zum Wohngeldantrag ein extra Formular für den Vermieter bekommst, den dieser ausfüllen muss, u.a. was über die Größe und Baujahr der Wohnung informiert und ob du Mietschulden hast.

Jeder hat ein Recht darauf einen Wohngeldantrag zu stellen und das ist auch kein Grund jemandem dann zu kündigen, denn wenn ich mich nicht täusche, dann ist der Vermieter sogar dazu verpflichtet, wie hier, das Extraformular auszufüllen und ich denke ihm ist das auch egal, Hauptsache er bekommt pünktlich seine Miete.

» fenasofia » Beiträge: 530 » Talkpoints: 22,49 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Mit der Unterschrift des Vermieters hat es doch eine ganz einfache Logik und man braucht darüber nicht spekulieren. Die Höhe der Miete ist für einen solchen Antrag interessant. Und hier wird die aktuelle Miethöhe benötigt. Aus diesem Grund holt sich hier die betreffende Wohngeldstelle die korrekten Daten vom Vermieter. Und dieser bestätigt es dann mit seiner Unterschrift.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


@karlchen, es ist aber nicht überall so, dass der Vermieter da etwas bestätigen muss. Bei uns ist es auch so, dass Kontoauszüge mit den Daten reichen. Vor einigen Jahren musste auch noch etwas vom Vermieter unterschrieben werden, dass ist inzwischen nicht mehr der Fall.

Ansonsten sehe ich da schon die Gefahr der Kündigung, dann nämlich, wenn die das neue Einkommen nicht mehr ausreichen sollte, die Miete zu zahlen. Insbesondere bei einer Neuvermietung kann der Vermieter dann wirklich Auskunft darüber verlangen, wie Du die Miete zahlen kannst. Sollte die Miete Deine Möglichkeiten übersteigen, dann kann es gut sein, dass der Vermieter erst gar keinem Mietvertrag zustimmt. Ist das aber nicht der Fall, sehe ich eher keine Probleme.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


@JotJot
In meiner Heimatstadt war das allerdings auch einmal anders, aber einige Leute haben diesen Zustand für sich eben zum Vorteil ausgenutzt. So kann man sofort irgendwelche Unstimmigkeiten ausschließen, denn der Vermieter hat es ja aktuell gerade bestätigt. Es hat ja hierbei niemand einen Nachteil, denn bis jetzt hat es auch niemand in der Form gemeldet.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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