Kündigung auf Grund von Wohngeldantrag möglich?

vom 11.01.2010, 14:25 Uhr

@Karlchen, ich habe hier keine Lust auf eine Grundsatzdiskussion, aber Du hast selbst geschrieben.

karlchen66 hat geschrieben:Aus diesem Grund holt sich hier die betreffende Wohngeldstelle die korrekten Daten vom Vermieter.

Das tun aber nicht alle Wohngeldstellen, deshalb hat diese Aussage keine Allgemeingültigkeit. Gewöhne Dir doch einfach an, Deine Erfahrungen als solche zu kennzeichnen!

Und dass es nicht zum Nachteil ist, wenn der Vermieter vom (beabsichtigten) Wohngeldbezug erfährt sehe ich auch nicht pauschal so. Manch Vermieter hat eben doch Vorurteile, je nach Wohnungsmarkt kann er sich diese sicher auch leisten.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



@JotJot
Deshalb habe ich allerdings auch geschrieben die betreffende Wohngeldstelle. Damit meinte ich keine Wohngeldstelle in Sachsen Anhalt sondern in Mecklenburg Vorpommern. Ich denke auch, dass viele User aus verschiedenen Bundesländern sind und es regional einige Unterschiede gibt. In Sachsen Anhalt ist nun einmal alles anders als in Mecklenburg Vorpommern, aber das weiß ich bereits.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich habe schon mehrere Wohngeldanträge für meine Mieter ausfüllen dürfen. Beziehungsweise der Antrag wird vom Mieter selbst gestellt und das zuständige Wohngeldamt hier vor Ort möchte dann auch eine Bescheinigung vom Vermieter. Dort werden so Punkte abgefragt, wie hoch die Miete ist, wie hoch die Nebenkosten sind, was in den Nebenkosten enthalten ist, wie geheizt wird, wie warmes Wasser bezogen wird, welche Räume zur Wohnung dazu gehören. Auch will man allgemeine Punkte wissen, wie zum Beispiel das Baujahr des Hauses und wann die letzte Modernisierung statt gefunden hat.

Ich habe mir vom zweiten Antrag eine Kopie gemacht, so kann man die Randdaten bei allen Anträgen wieder verwenden. Am Baujahr des Hauses ändert sich ja nichts. Und ich sehe es positiv, wenn meine Mieter Wohngeld beantragen. So weiß ich, dass zumindest ein Teil der Miete gedeckt ist und muss mir da weniger Sorgen machen. Zumindest mich beruhigt es. Kündigen würde ich meinen Mietern deshalb nicht, da sind mir andere Faktoren im Mietverhältnis wichtiger. Oftmals hole ich mir die Mieter zum Ausfüllen auch einfach dazu. So kommt es zu weniger Unstimmigkeiten.

Was mich generell stört, wenn ein Mieter Sonntags Morgens bei mir klingelt und das Formular bis Abends ausgefüllt wieder haben möchte. Solche Notlagen treten ja nicht plötzlich auf und ich würde den Antrag schon gerne in Ruhe ausfüllen. Das wissen meine Vermieter aber mittlerweile auch.

Hier vor Ort ist es so, dass nur für den Erstantrag eine Auskunft des Vermieters ausgefüllt werden muss. Wobei die Anträge in der Regel für ein Jahr bewilligt werden und erst dann vom Mieter ein neuer Antrag beim Wohngeldamt gestellt werden muss. Da das nur ein Verlängerungsantrag ist, muss ich dafür auch keine Vermieterauskunft ausfüllen.

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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