Änderung des Wahlrechts

vom 02.12.2007, 05:04 Uhr

Hi

Mir schwirrt seit einiger Zeit eine Veränderung des deutschen Wahlrechts vor.
Was passiert wenn die Zeile: aller gültig abgegebenen Stimmen in: aller abgegebenen Stimmen umgewandelt wird?
Vom Gefühl her würde dieses für mich bedeuten:
Wow keine Partei kann mehr sagen wir haben 40% der Stimmen erhalten.
Ich habe eine echte alternative.
Wenn ein Kandidat keine Mehrheit bekommt kommt er auch nicht in das jeweilige Gremium.
Es wäre eine Motivation für Nichtwähler. Wenn man eine Wahlpflicht nicht einführen will.
Wie wäre dieses aber mit den Entscheidungsmöglichkeiten des Parlaments zu vereinbaren? Mindest Abgeordnetenzahl und so etwas.

Gruß

Grüne Minna

» Grüne Minna » Beiträge: 2 » Talkpoints: 0,87 »



Aus den Formulierungen heraus ergibt sich aber nur der Unterschied, dass ungültige Stimmen auch zählen würden. Wie soll das gehen, wenn jemand falsche Kreuzchen macht???
Was Du wohl meinst ist, dass die Zahl der Nichtwähler dann quasi im Parlament mit leeren Plätzen vorhanden ist... Bringt ja auch nicht viel, weil dann immer noch eine Mehrheit für oder gegen irgednwas stimmen könnte.
Also so seh ich da keinen Sinn drin, ausserdem warum sollte man denen, die sich nicht aktiv beteiligen wollen ein Stimmrecht geben??? Wer nicht zur Wahl geht, aus welchem Grund auch immer, der braucht auch gar nicht mitbestimmen, schließlich hat er sein einfachstes Recht zur Mitbestimmung nicht genutzt - wählen!!!

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» betty » Beiträge: 1460 » Talkpoints: 0,13 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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