Telefonisches Arbeitsgespräch außerhalb der Arbeitszeit

vom 12.04.2017, 10:53 Uhr

B ist seit einem Monat in einem Betrieb als Vorarbeiter tätig. Dem Vorgesetzten fällt immer nach der Arbeitszeit ein ihn noch mal telefonisch zu kontaktieren, weil irgendwas arbeitstechnisch geklärt werden muss. Das hätte eigentlich auch bis zum nächsten Tag Zeit, aber der Vorgesetzte will das immer sofort klären.

Es geht da um Einteilung der Arbeiter beispielsweise. B nervt das Ganze und ist auch schon mehrfach nicht ans Telefon gegangen, aber dann ruft der Vorgesetzte so lange an, bis er dann endlich ans Telefon geht. Er scheut auch nicht das Festnetz von B anzurufen, wenn er nicht ans Handy geht.

Nun fragt sich B, ob solche telefonischen Arbeitsgespräche nicht auch bezahlt werden müssten. Da kommen die Woche locker 1-2 Stunden zustande. Wie sollte B nun vorgehen? B will auch nicht groß auf den Putz hauen, weil er noch in der Probezeit ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Was steht denn im Arbeitsvertrag drinnen? Wenn Bereitschaftszeit mit inbegriffen steht, dann ist das mit inbegriffen und auch als Arbeitszeit zu werten. Ist davon nichts im Arbeitsvertrag geregelt und es gibt auch ansonsten keine betrieblichen Regelungen dazu, dann besteht auch keine Verpflichtung das zu bezahlen. Denn wenn es den Arbeitnehmer nervt, dann kann er sein Telefon ausstecken und das Handy ausschalten und muss nicht ran gehen.

Das es nicht sonderlich gut beim Chef ankommt, dass man das dann einfach macht sollte klar sein. Aber manchmal muss man auch innerhalb der Probezeit seinen Chef in die Schranken weisen, was geht und was nicht geht und ihn darauf hinweisen, dass es sich um Freizeit handelt, sofern es keine Bereitschaftszeit ist und man auch selbst nichts zu verschenken hat. Man kann sich dann auch auf einen Kompromiss einigen, entweder das die Zeit bezahlt wird, oder es unterlassen wird das nach Dienstende zu klären.

Das gab es bei einer Arbeitsstelle bei mir ebenfalls, dass mein Chef meinte nach 21 Uhr immer anrufen zu müssen um mich neu zu verteilen oder solche Dinge zu besprechen. Nachdem es mir zu bunt wurde und das jeden Tag stattfand für mindestens eine Stunde, habe ich ihn darauf hingewiesen wann meine Dienstzeit ist und den Arbeitsvertrag vor die Nase gehalten.

Dazu hatte er dann die Wahl das in der Dienstzeit zu machen oder die Stunden hinterher zu übernehmen. Man verständigte sich darauf, dass es nur noch in Notfällen stattfindet und das dann auch bezahlt wird und danach kam das vielleicht 1 oder 2 mal im Monat vor. Zu dem Zeitpunkt war ich auch in der Probezeit und wurde dennoch weiterhin behalten. Der Ton macht auch die Musik.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Ich würde schon versuchen zu erklären, dass das die Freizeit ist und man gerne bereit ist bei Notfällen erreichbar zu sein und sonst geht das eben nicht. Man kann doch gut damit argumentieren, dass die Freizeit dazu dient Ruhe zu bekommen und abzuschalten und das nicht funktioniert, wenn man quasi weiter arbeitet. Das kann man und sollte man auch in der Probezeit ansprechen, da es sonst nur schlimmer wird und als normal betrachtet wird. Man muss auch seinen Mund aufmachen, wenn es nötig ist, wobei man freundlich bleiben sollte.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



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