Steuerlich absetzbare Haustierkosten

vom 05.01.2020, 13:35 Uhr

Eine Bekannte hat mir gesagt, dass man diverse Haustierkosten auch steuerlich absetzen kann. Darunter würden zum Beispiel die Kosten für den Tierfriseur oder auch Kosten für die Tierbetreuung anfallen. Wichtig hierbei wäre wohl nur, dass man eine ordnungsgemäße Rechnung darüber vorweisen kann. Habt ihr das auch gewusst und schon mal geltend gemacht? Wird das denn vom Finanzamt anstandslos anerkannt und welche möglichen steuerlich absetzbaren Haustierkosten würden euch denn noch einfallen?

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» friedchen » Beiträge: 1312 » Talkpoints: 940,01 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wusstest du, dass es in Deutschland in etwa halb so viele Haustiere wie Menschen gibt? Da versuchen die Leute natürlich die entsprechenden Kosten zu reduzieren. Absetzbarkeit von der Steuer ist da natürlich für viele eine der naheliegenden Ideen. Man muss z.B. bei Hunden mit den Anschaffungskosten rechnen, die bei Rassehunden schon bei relativ hoch sein können, gelinde gesagt. Ausbildung steht auch an, und bei beiden kommt das meines Wissens nach darauf an wofür der Hund verwendet werden wird.

Ist er als Familienmitglied und sozusagen sonst nichts, entschuldige die Formulierung ich finde auch dass ein Hund als Familienmitglied eine wesentliche Berechtigung hat, gedacht, hat man von wegen Steuerersparnissen garantiert nichts zu melden, leider. Handelt es sich aber um einen Arbeitshund, wie z.B. einen Blindenhund oder ähnliches, sieht das Ganze schon anders aus.

Auch die Haftpflichtversicherung, die bei Hunden oder z.B. Pferden ja nötig ist, sollte man nicht vergessen. Zwar lässt sich diese grundsätzlich absetzen soweit ich weiß, das geht aber oft in der Krankenversicherung auf. Ausnahmen gibt es meines Wissens nach bei privaten Krankenversicherungen, da gibt es manchmal andere Regierungen, am besten einfach dort nachfragen! Was ist jetzt mit medizinischen Dingen? Regelmäßige Impfungen? Einmalige Tierarztkosten? Hier verhält es sich im Prinzip so wie bei den Anschaffungskosten. Ist das Tier sozusagen Privatvergnügen, bleibt man auf den Kosten sitzen, aber handelt es sich aber um ein Tier das für den Besitzer medizinisch notwendig ist, oder z.B. als Wachhund für eine Firma arbeitet, kann man diese Kosten absetzen.

Und z.B. die Hundesteuer? Hier sind etwa Gebrauchshunde meines Wissens von der Hundesteuer befreit. Ein anderes Thema sind so Sachen wie Hundefriseur und so weiter, soweit ich weiß kann man Dienstleistungen und ähnliches am Tier wie eben z.B. Friseur, sofern sie bei dir in deinen eigenen vier Wänden erfolgen, teilweise absetzen. Das gilt selbstverständlich nur, wenn man erstens eine Rechnung für die Dienstleistung hat, und sie außerdem natürlich von dem bezahlt wurde der das Ganze von der Steuer absetzen möchte. In dem Zusammenhang ist es aus naheliegenden Gründen von Vorteil, wenn man die entsprechenden Kosten per Überweisung und nicht bar bezahlt hat.

Wie sieht es mit Hundepensionen, Hundehotels und ähnlichem aus? Leider schlecht, weil diese Dienstleistung nicht im eigenen Haus erfolgt. Ich muss noch dazu sagen, ich habe steuerlich nicht das Geringste mit Wissen am Hut, habe mir das nur aufgrund deiner Frage gerade ein bisschen rausgelesen und zusammengeschrieben. Bitte also auf jeden Fall für dich eventuell relevante Punkte noch mal erfragen!

» bellevine » Beiträge: 579 » Talkpoints: 5,50 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Die Kosten für die Hundehaftplichtversicherung habe ich schon höchst persönlich abgesetzt. Kosten für Kastration oder andere Tierarztkosten kann man vielleicht auch absetzen. Einfach mal sein Glück versuchen. Da hat man doch auch immer ordentliche Belege dafür vom Tierarzt erhalten. Hat man eine Krankenversicherung für den Hund, kann man ja auch probieren, die Kosten abzusetzen. Den Kopf reißt einem schon keiner ab, nur Mut!

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» Quasselfee » Beiträge: 2143 » Talkpoints: 30,45 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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