Sollte man die Rundfunkgebühr in bar zahlen müssen?

vom 14.02.2018, 06:56 Uhr

Vor kurzem ist ein Gerichtsurteil gefällt worden. Es ging darin darum, dass ein Privatmensch nicht eingesehen hat, warum man die Rundfunkgebühr immer nur per Überweisung oder Lastschrift zahlen muss und wollte die Gebühr unbedingt bar entrichten. Die Richter haben aber sowohl in erster als auch in zweiter Instanz entschieden, dass kein Anspruch auf Barzahlung besteht und die Gebühr über ein Konto bezahlt werden müsste.

Habt ihr diesen Fall verfolgt? Könnt ihr die Entscheidung der Richter nachvollziehen oder fehlt euch dafür jegliches Verständnis? Ist das nicht irgendwo auch diskriminierend für die Menschen, die sich gar kein Konto leisten können und zu den sozial schwächeren zählen?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Ich verstehe nicht ganz, wieso man sich kein Konto leisten kann. Es gibt doch auch Konten, die keine Kontoführungsgebühren erheben und ähnliches. Bisher habe ich noch nicht gehört, dass jemand kein Konto hatte, es sei denn, dass er Obdachlos war und auf der Straße lebte.

Ich denke, dass es für Behörden und ähnliches einfacher ist, wenn die Kunden auf ein Konto einzahlen und nicht die Gebühren in bar entrichten wollen. Wenn es eine einmalige Zahlung wäre, könnte ich noch nachvollziehen, dass man diese gerne bar zahlen würde. Aber wenn es um Kosten geht, die immer wieder fällig werden, ist eine Überweisung sicherlich leichter.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Ich finde diese richterliche Entscheidung richtig, denn hätte man dieser Klage stattgegeben, das hätte ja ein heilloses Chaos nach sich gezogen. Denn dann wäre der nächste gekommen und der will dann seine Kfz-Steuer oder seine Krankenversicherungsbeiträge in bar bezahlen und das geht ganz einfach nicht.

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» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich habe hier eher den Verdacht, dass jemand die Rundfunkzentrale oder wie auch immer die "GEZ" mittlerweile heißt, einfach ein bisschen triezen wollte. Über die Sinnhaftigkeit dieser Institution lässt sich ja sowieso trefflich streiten, weil man immerhin dafür blechen darf, theoretisch in der Lage zu sein, diesen Dienst in Anspruch zu nehmen. Ich ärgere mich auch immer wieder über diese "Wegelagerei", dafür, dass ich mir dann auf den öffentlich-rechtlichen Sendern Rosamunde-Pilcher-Filme ansehen dürfte, wenn ich wollte.

Wenn also jemand gern den Querulanten spielt, kann ich mir schon vorstellen, dass die Person dann darauf besteht, jeden Monat 17,50 Euro in einen Briefumschlag zu stecken und den Rundfunkfritzen zu schicken, um auch ja einen möglichst großen Verwaltungsaufwand zu verursachen. Getreu dem Grundsatz: Ich beuge mich, aber allzu einfach brauche ich es denen auch nicht zu machen! Das ist natürlich objektiv betrachtet unfair und schlechter Stil, zumal da die Gerichtsverhandlung sicher mehr Arbeit und Aufwand gemacht hat als 20 Jahre Rundfunkbeitrag. Aufwand, den man in die Bearbeitung dringlicherer Fälle stecken könnte. Aber wenn man ein Zeichen gegen den Unsinn dieser Zwangsabgabe setzen möchte, war das sicherlich kein verkehrter Weg.

» Gerbera » Beiträge: 11292 » Talkpoints: 42,29 » Auszeichnung für 11000 Beiträge



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