Sachkundeprüfung als Sicherheitsmitarbeiter Pflicht?
Es gibt immer wieder die Gelegenheit, dass Quereinsteiger oder Menschen mit Vorausbildung in Betrieben als Sicherheitsmitarbeiter arbeiten können und dem Wachschutz dann dienlich sind. Solche Sicherheitsmitarbeiter haben dann ein breites Tätigkeitsfeld, was sie abdecken müssen. Ist es dann auch immer für Mitarbeiter Pflicht, eine Sachkundeprüfung nach §34a abzulegen oder kann man das auch außer acht lassen als Arbeitgeber das zu verlangen? Wofür ist so eine Unterweisung in dem Bereich gut?
Ich habe vor Monaten gehört, dass eine Sachkundeprüfung nicht immer zwingend erforderlich ist, meistens wird so eine Bescheinigung aber erwartet. Es kommt auf den Einsatzbereich an, wo der Mitarbeiter arbeiten soll und wie weit dieser in das Geschehen eingreifen darf denn nicht alle Sicherheitsmitarbeiter dürfen dasselbe, wie ihre Kollegen.
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