Regelungen zur Lohnfortzahlung bei gleicher Krankheit
Der Fall ist dieser: Herr Händig ist durch ein Karpaltunnelsyndrom an der rechten Hand mit kleinen Komplikationen nun 5 Wochen krank geschrieben gewesen. Seit einer Woche geht er wieder arbeiten. Nun macht sich das Gleiche an der linken Hand bemerkbar und der Arzt meinte, dass er in absehbarer Zeit auch an der linken Hand operiert werden muss.
Nun ist es ja so, dass man nur 6 Wochen Lohnfortzahlung bei gleicher Erkrankung bekommt und danach Krankengeld. Nun ist es aber die andere Hand, also doch eine andere Krankheit und nicht die selbe Krankheit. Der Chef aber meint, dass es die gleiche Krankheit ist und wenn er jetzt noch mal krank wird deswegen, kann er nur noch eine Woche Lohnfortzahlung bekommen. Ein Kollege meint, dass der Arzt wohl die gleiche Abrechnungsziffer (Code) angeben muss bei dem gleichen Symptom und er da wohl Pech hat.
Der Arzt aber meint, dass er das so sieht, dass es eine andere Krankheit ist, weil es die andere Hand ist. Was ist nun richtig? Bekommt Herr Händig nun eine Lohnfortzahlung oder bekommt er Krankengeld? Sollte er Krankengeld bekommen, warum ist das genau so?
Auch wenn ich nun schon etwas länger aus meinem Beruf draußen bin, interessiert mich diese Frage sehr. Deshalb habe ich mal Google befragt mit den richtigen Suchbegriffen und stieß auf
dieses Urteil. Darin steht, dass es davon abhängt, ob die Ursache der Krankheit dieselbe ist. Das macht meines Erachtens auch nur wirklich Sinn, ich hatte diesen Gedankengang, bevor ich gegoogelt habe.
Also meiner Meinung nach sieht es so aus, dass wenn Herr Händig zum Beispiel durch sein exzessives Tennisspielen Probleme mit seinen Händen bekommt, ist das wohl vermutlich derselben Ursache zuzuordnen. Dann hätte er sozusagen Pech und würde nicht erneut die Entgeltfortzahlung bekommen. Hier gilt das
Entgeltfortzahlungsgesetz § 3.
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