Rabattgutscheine vorhanden, Produkt einfach nie da?

vom 21.12.2014, 23:51 Uhr

Ich habe von meinem Geschäft nun ein Rabattheft bekommen, welches bis zum 20.Dezember gültig war. Da ich regelmäßig dort einkaufe, hätte es sich auch rentiert, wenn die Produkte verfügbar gewesen wären. Nun musste ich leider fest stellen, dass dem nicht so war.

So war beispielsweise das halbe Kilogramm Frankfurter Würstchen im Angebot. Es kostete mit dem Gutschein statt zehn Euro nur fünf Euro, was natürlich gerade jetzt auf die Weihnachtszeit eine gute Investition ist, da wir vor haben, Raclette zu machen und dort die Würstchen ebenfalls auf den Grill geben könnten.

Nun war es aber jeden Tag der Fall, dass das betreffende Geschäft diese Würstchen im Halbkilogramm-Pack überhaupt nicht verkaufte. Jedes Mal hieß es, dass die Ware ausverkauft wäre. Nun ist die Frage, ob es rechtens ist, wenn der Verkäufer Gutscheine ausgibt, deren Produkte er gar nicht führt? Was sollte man da machen? Hat man da eine Chance oder ist es einfach nur Pech?

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich glaube das ist einfach nur Pech. Ich meine, man sieht ja auch oft diese Sonderangebote bei Lidl und Co. in den Reklameheftchen, um Kunden anzulocken. Dort sind auch oft sehr gute Angebote zu finden, aber unten drunter steht immer ganz klein "Nur solange der Vorrat reicht". Wenn die anderen Kunden schneller sind als man selbst, dann hat man leider Pech gehabt. Du schreibst ja selbst, dass das Angebot sehr sehr verlockend war und da liegt es natürlich nahe, dass gerade kurz vor den Weihnachtsfeiertagen, wo sehr viele Menschen Nahrungsmittel hamstern als stünde eine Hungersnot oder ein Krieg kurz bevor, nicht nur einzelne Individuen so ein Angebot eben verlockend finden.

Ich kann natürlich verstehen, dass es gerade für sich sehr ärgerlich sein muss und gerade, wenn man häufiger mitbekommt, dass vermeintliche Angebote schon vergriffen sind, wird man natürlich misstrauisch und stutzig. Aber ich fürchte, ändern kannst du nichts daran.

Es gibt möglicherweise auch Verkäufer, die ein vermeintliches Angebot publik machen, um Kunden anzulocken, in der Hoffnung, dass sich die Kunden die den weiten Weg in das Geschäft gefunden haben eben für ein anderes und teureres Produkt entscheiden, wenn das verlockende Angebot leider vergriffen ist. Aber da ich weder das Geschäft noch den Inhaber kenne, von dem die Rede ist, möchte ich hier auch niemandem böswilliges Verhalten unterstellen. Ich denke, um eine derartige Theorie stützen zu können oder eben nicht, bräuchte man schon mehr Informationen.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Natürlich lockt das auch andere Kunden an und so kann man einfach Pech haben und das Produkt ist nicht mehr vorhanden, weil man einfach nur ein Lockangebot gemacht hat, wobei man davon nur eine geringe Stückzahl vorhanden hatte. An sich ist das natürlich für den Kunden blöd, aber wenn man schon mal da ist, wird man dann vielleicht doch noch etwas kaufen und darauf zählt der Supermarkt. Bei mir waren auch manchmal die Produkte nicht da, aber meistens schon.

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» Ramones » Beiträge: 47758 » Talkpoints: 8,52 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Die Frage ist, wie lange diese Gutscheine gültig waren. Denn wenn das über einen längeren Zeitraum gegangen ist, dann muss der Verkäufer auch eine bestimmte Anzahl auf Vorrat haben. Man kann nicht damit werben, wenn nur eine Packung vorhanden ist und heraus gegeben werden kann und danach nichts mehr.

Die Frage ist auch, wann du dort warst. Warst du am ersten Tag dieser Aktion direkt bei Ladenöffnung da und es war nichts vorhanden, dann ist das nicht zulässig damit zu werben und kann man auch entsprechend Melden. Kamst du erst später im laufe des Tages dann kann es natürlich bereits ausverkauft sein und dann Pech gehabt. Darin muss man doch sehr unterscheiden, da es manche auch immer wieder versuchen mit Lockangeboten die gar nicht vorhanden waren, noch nicht einmal am ersten Tag bei der Ladenöffnung.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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