Ohne Schulden im Schuldnerverzeichnis eingetragen

vom 21.01.2019, 19:21 Uhr

Herr A war vor einiger Zeit noch als Unternehmer tätig und wechselte dann ganz normal wieder in einen normalen Beruf. Plötzlich hatte er Probleme mit dem Finanzamt aus der gewerblichen Tätigkeit resultierend. Er sollte die eidesstattliche Versicherung ablegen und tat es auch. Die Steuerschuld war leider nicht gering. Die ganze Sache klärte sich auf und es gab eigentlich keine Verbindlichkeiten in Bezug auf seine frühere gewerbliche Tätigkeit.

Doch der Eintrag im Schuldnerverzeichnis ist immer noch vorhanden. Herr A hat jetzt keine Bonität und leidet natürlich darunter. Was kann er jetzt überhaupt dagegen unternehmen? Seitens des Gerichts liegt auch kein gültiger Titel vor. Muss er sich mit der Schufa in Verbindung setzen? Wer kann in dieser Situation konkret helfen?

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Blöde Situation. Ich hatte mal einen Eintrag als es bei der Abbuchung der Kreditrate für meinen Studentenkredit Probleme gab. Das war aber ein Systemfehler jetzt hatte ich ohne es zu merken einen Monat keine Rate gezahlt und erst als die Mahnung kam viel mir das auf.

Die Bank machte da einen Fehler. Dennoch hatte ich als ich einen anderen Kredit hatte das damals eingetragen und ich konnte nicht gleich den Kredit aufnehmen. Wusste auch nicht, dass es sowas überhaupt gibt, aber es war eine Art Warnung das man nicht kreditwürdig ist. Mein Bankberater meinte damals er wird sich darum kümmern und nach ein paar Monaten war der Eintrag weg. Dann konnte ich den neuen Kredit ohne Probleme aufnehmen.

Vielleicht mit der Hausbank sprechen? Die wissen mit so etwas am ehesten umzugehen.

» TinaPe » Beiträge: 451 » Talkpoints: 13,09 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ändern kann das nur das zuständige Amtsgericht. Wer eine umgangssprachlich als eidesstattliche Versicherung bezeichnete Erklärung abgegeben hat, landet für zwei Jahre im Schuldnerverzeichnis. Man kann die Löschung beantragen, wenn man nachweisen kann, dass es keine Schulden mehr gibt. Dann muss die Schufa den Eintrag ebenfalls ändern.

» cooper75 » Beiträge: 13325 » Talkpoints: 497,57 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Wie mein Ausbilder öfter mal verlauten ließ: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! In diesem Fall hat § 882e ZPO die Lösung:

Code: Alles auswählen
(1) Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis wird nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung von dem zentralen Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 gelöscht.
...
(3) Abweichend von Absatz 1 wird eine Eintragung auf Anordnung des zentralen Vollstreckungsgerichts nach § 882h Abs. 1 gelöscht, wenn diesem
1.
die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachgewiesen worden ist;
2.
das Fehlen oder der Wegfall des Eintragungsgrundes bekannt geworden ist oder
...

Drei Jahre nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist der Eintrag also weg, ohne dass es einer weiteren Handlung von Herrn A braucht. Er kann sich aber auch vom Finanzamt bestätigen lassen, dass er dort keine Schulden (mehr) hat, und damit zum zuständigen Amtsgericht gehen, um den Eintrag löschen zu lassen.

Das Schuldnerverzeichnis wird übrigens beim zuständigen Amtsgericht als zuständigem Vollstreckungsgericht geführt. Es ist nicht mit der Schufa zu verwechseln! Das ist eine private Auskunftei, für die diese Gesetze nicht gelten, sondern die eigene Regeln haben. Wie man dort etwas berichtigen lassen kann, ist etwas schwieriger, doch da kann man sich im Internet informieren. Ansonsten vielleicht mal einen Anwalt fragen.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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