Nicht genommener Urlaub - Gesetzliche Auszahlungspflicht?
Ich habe vor kurzem bei meinem alten Arbeitgeber aufgehört und frage mich nun, ob er gesetzlich dazu verpflichtet ist, mir den nicht genommenen Urlaub für dieses Jahr auszuzahlen. Wie teile ich das meinem Chef mit? Reicht ein Anruf oder kann ich das schriftlich machen und eine Frist setzen? Wie lang sollte diese Frist dann sein? Oder sollte ich direkt einen Anwalt einschalten?
Grundsätzlich kann man sich darauf einigen, den noch nicht genommenen Urlaub auszuzahlen, wenn der Mitarbeiter unentbehrlich ist und unbedingt bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch im Unternehmen arbeiten soll. Der Anspruch darauf verfällt 15 Monate nach dem Jahr aus dem der Urlaub stammt.
Für den Arbeitgeber gibt es dabei allerdings Risiken: Durch die Auszahlung des Urlaubs wird der Urlaubsanspruch des Mitarbeiters nicht erfüllt und so könnte der Arbeitnehmer dann den Urlaub noch einmal einfordern und sogar gerichtlich einklagen. Die Chancen würden sogar gut stehen, dass der Mitarbeiter damit vor Gericht auch noch durchkommt.
Den Resturlaub auszuzahlen ist eigentlich nicht zulässig, einigt man sich hierauf aber in beidseitigem Einverständnis muss sich der Arbeitgeber über die Risiken der Auszahlung bewusst sein.
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