Negativvermerk bei der Bank wann verjährt der Eintrag?
Herr A hatte vor ca. 8 Jahren bei der Bank X eine höhere Summe an Schulden angehäuft. Diese zahlte allerdings in 6 Jahren komplett ab. Er erhielt den Titel und war schuldenfrei und auch aus der Schufa wurde der Eintrag gelöscht. Jetzt verweigert ihm die Bank X allerdings ein Girokonto. Die Begründung bezieht sich auf seine damaligen Schulden bei dieser Bank. Wann verjährt dieser Sachverhalt? Was muss Herr A selbst unternehmen?
Je nach Art und Weise des Zustandekommens der Schulden, wird es da vielleicht kleinere Unterschiede geben, aber grob kann man wohl von einer 3-jährigen Verjährungsfrist ausgehen und nachzulesen ist das im BGB ab §195 bis etwa §202. Ich würde den ganzen Sachverhalt erst mal versuchen selbst mit der Bank zu klären, denn wenn Herr A Schuldenfrei und wieder "bei Geld" ist, dann sollte doch einem Girokonto nichts im Wege stehen.
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