Müssen Gastronomen um Gaststättenerlaubnis bangen?
Verschiedene Stadtverwaltungen schreiben derzeit Gastronomiebetriebe an und weisen darauf hin, dass nach einem Jahr Betriebsschließung, ihre Gaststättenerlaubnis erlöschen könnte. Offiziell wird zwar noch beschwichtigt, aber ich verstehe nicht, warum man da die Leute erst verrückt macht. Schließlich haben sie ihre gastronomischen Einrichtungen auf diesbezügliche Verordnungen hin geschlossen. Was haltet ihr denn von solchen Aktionen, haltet ihr es für möglich, dass man den Gastronomen die Gaststättenerlaubnis entzieht oder ist das kaum durchsetzbar?
Ich glaube nicht, dass sich das durchsetzen lässt. Auf welcher Grundlage denn? Immerhin war das nichts, was man selber beschlossen hat und dennoch muss es dann vielleicht Überprüfungen geben, weil man ja auch nicht weiß, ob die Person dann alles noch so in Schuss hat nach einem Jahr der Schließung. Sicherlich ist es aber nicht förderlich nun noch die letzten Gastronomen in die Knie zu zwingen. Deswegen wird es sicherlich eine angemessene Lösung finden. Anfechten kann man das aber sicherlich auch, da es ja auf einen Beschluss hin passiert ist.
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