Mit Behindertenausweis überall kostenlos parken?

vom 26.06.2017, 06:24 Uhr

Ich habe kürzlich eine sehr interessante Diskussion mitbekommen. Es ging darum, ob jemand mit einem Behindertenausweis überall kostenlos parken darf oder nicht. Ein Bekannter ist der Ansicht, dass man das schon darf, allerdings ist eine Bekannte anderer Meinung. Sie meint, dass man mit einem Behindertenausweis nur die Behindertenplätze benutzen darf, aber bei "normalen" Parkplätzen müsste man eben trotzdem zahlen, wenn das eben gefordert wird mit Ticketautomaten etc.

Ich kenne mich mit dieser Thematik überhaupt nicht aus, da ich mich nie damit beschäftigen musste. Wie sieht da die Rechtslage aus? Darf man durch den Besitz eines Behindertenausweises tatsächlich überall kostenlos parken oder gilt das nur für entsprechend gekennzeichneten Parkflächen?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Kostenlos darfst du damit auch nicht auf den markierten Bereichen parken. Fällt dieser in eine Parkzone, dann hast du auch als Behinderter mit Ausweis einen Parkschein zu ziehen und diesen sichtbar im Fenster anzubringen. Dass damit alles kostenlos ist und immer, dass ist ein Irrglaube und man muss sich einfach genauer umsehen wie es dort geregelt ist.

Ist das ein normaler Parkplatz auf dem man zahlen muss und dort sind einige Flächen für Behinderte vorgesehen und vermerkt, dann ist man von der Zahlung auf diesen auch nicht ausgenommen sondern muss zahlen. Gleiches gilt auch, wenn eine Parkzone ausgewiesen worden ist, auch dann ist man zur Zahlung mit verpflichtet. Anders sieht es aus, wenn generell alles kostenlos ist auch für die Nicht behinderte, dann ist es kostenlos. Ansonsten wäre es auch eine Diskriminierung von nicht behinderten, wogegen man vorgehen könnte und das sogar sehr erfolgreich.

Allerdings ist es meistens in der Realität so, dass bei Behinderten mit Ausweis eher ein Auge zugedrückt wird und diese einfach "übersehen" werden und nicht direkt etwas an der Scheibe kleben haben, wie jeder andere auch, der keinen solchen Ausweis hat.

Hier gab es das Drama in der Straße in der ich vorher geparkt hatte auch mit einem. Für diesen wurde ein Parkplatz gezeichnet der auch kostenpflichtig war aber der Anwohner meinte, weil er Behindert ist müsste er nicht zahlen obwohl die Zone ausgeschildert ist. Ende vom Lied ist, er musste zahlen und wäre mit einem Anwohnerausweis wie alle anderen das auch haben, auch berechtigt gewesen auf dem Behindertenparkplatz zu parken mitsamt seinem Ausweis. Da hätte er dann nicht mal 35 Euro im Jahr zahlen müssen, sondern den ermäßigten Satz von 18 Euro im Jahr.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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