Lücke zum Austritt aus der Rentenversicherung geschlossen

vom 21.05.2015, 05:34 Uhr

Ich habe mit einem Brutto-Netto-Rechner im Internet ausgerechnet, wie viele Rentenbeiträge ich eigentlich im Monat zahle und habe festgestellt, dass das fast 400 EUR sind, die da jeden Monat an die Rentenversicherung verschwinden. Nun habe ich neulich auch einen Rentenbescheid erhalten, also diese Informationszettel, in denen drin steht, wie viel Rente man bereits angespart hat und wie viel man zu erwarten hat, wenn man weiterhin im aktuellen Rahmen verdient. Das waren nur 800 EUR.

Nun denkt man vielleicht, ist doch nicht schlecht, denn ich zahle nur 400 und bekomme dann später mal 800. Aber ich zahle die Rentenbeiträge ja um die 40 Jahre lang. Und man muss die Inflation bedenken. Ich habe das mal ausgerechnet - wenn man jährlich 1,5 % Inflation annimmt, dann haben die 800 EUR; die ich als Rente zu erwarten hätte, eine Kaufkraft von 450 EUR. Das bezieht sich auf den Zeitpunkt meines Renteneintritts. Und ich müsste fast 100 Jahre alt werden, damit sich die Rente für mich lohnt. Zumal die Inflation in der Realität vermutlich höher ist als 1,5%. Ich glaube, ich hätte mehr davon, wenn ich die Rentenbeiträge nicht zahlen müsste und dafür 400 EUR jeden Monat mehr hätte, die ich selbst anlege.

Mir ist schon klar, dass man mit den heutigen Rentenbeiträgen eigentlich nicht sich selbst, sondern die aktuellen Rentner finanziert und dass man eben privat vorsorgen muss. Das haben wir alle sicherlich zigfach schon gehört und gelesen. Aber jeder schaut ja auch, wie er selbst seine Schafe ins Trockene bringt und ob sich etwas für einen selbst lohnt. Und ich glaube, die gesetzliche Rente lohnt sich für mich eben nicht so.

Und da habe ich einen interessanten Artikel gefunden und zwar diesen hier. Es geht darum, dass man eine AG (mit einer GmbH soll es auch funktionieren) gründet und als Vorstandsmitglied einer AG von der Rentenversicherung befreit ist, auch für Tätigkeiten, die mit der AG nichts zu tun haben, also auch bei anderen Jobs.

Es ist ja eine Art Gesetzeslücke und wie in dem Beitrag anklingt,die wurde meines Wissens nach inzwischen geschlossen. Also aktuell geht das glaube ich nicht mehr. Aber vielleicht gibt es noch andere Möglichkeiten, aus der gesetzlichen Rentenversicherung herauszukommen, obwohl man angestellt ist? Kennt sich damit jemand aus? Ich habe mal gehört, dass man auch von der Rentenversicherung befreit ist, wenn man selbstständig ist und nur einen Job nebenbei hat, bei dem man weniger verdient als in der Selbstständigkeit. Stimmt das? Aber dann wäre man auch nicht mehr gesetzlich krankenversichert oder?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 21.05.2015, 07:49, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Das ganze ist ein wenig tricky und gilt "fast" für jeden anders. Daher nehme ich mal das, was ich Beiträgen über dich weiß, als Grundlage. Man kommt immer noch aus der Nummer raus, aber es ist ganz schwierig geworden und hat zig untergeordnete Regelungen.

Du schreibst und du gibst Seminare. beides hilft dir nicht weiter, wenn du es selbstständig ausübst, da beide Tätigkeiten zu einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung führen. Für Texten muss man je schon Rentenversicherungsbeiträge zahlen, wenn man als 300 und ein paar kleine Euro monatlich zu seinem Hauptjob verdient. Eine Ausnahme besteht hier nur, wenn du in deinem Angestelltenverhältnis viel verdienst, Dann bleibt es wieder bei den bekannten Regelungen und du kommst auch nicht aus der Nummer raus.

Die "Schulregelung" geht heutzutage auch nicht mehr. Da wurde für Mitarbeiter, die Seminare geben, die Zeit als angestellt Beschäftigter reduziert und der Rest als Honorar ausgezahlt. Das machen die Krankenversicherungen nicht mehr mit und wollen Sozialabgaben wie bei einem Angestellten auch für die Honorare haben. Außerdem besteht ja eh die Pflicht zur Rentenversicherung, auch wenn man in diesem Bereich Selbstständig ist.

Die Selbstständigkeit muss in einem Bereich liegen, der nicht unter die Rentenversicherungspflicht fällt. Dann müssen über die Selbstständigkeit 20 % mehr Einkommen erzielt werden, als über den Job im Angestelltenverhältnis. Trifft das zu, überwiegt die selbstständige Tätigkeit. Das ist jetzt grob zusammengefasst. Aber die Krankenkassen prüfen lieber am Einkommen als an der Arbeitszeit.

Aber die Sache hat einen Haken: Denn die Krankenversicherungsbeiträge werden deutlich teurer. Außerdem fallen Beiträge für dein gesamtes Einkommen an, auch für die Vermietung oder Verpachtung. Und eine private Krankenversicherung ist nicht wirklich günstiger, höchstens komfortabler. Bisher sind deine zusätzlichen Einkünfte ja von der Kranken- und Pflegeversicherung nicht erfasst. Bei einem angestellten Hauptberuf und einer nebenberuflichen Selbstständigkeit spielen die keine Rolle.

Außerdem fallen für den Teil im Angestelltenverhältnis immer noch Rentenbeiträge an, nur die Kranken- und Pflegeversicherung trägst du allein. Damit stehst du schlechter da als vorher. Mittlerweile ist es schwer, die ganze Sache zu umgehen.

Noch ekeliger ist sogar, dass die Prüfungen der Krankenkasse eigentlich immer nur dann so richtig durchgeführt werden, wenn sich etwas ändert. Das heißt, gilt man als nicht hauptberuflich Selbstständig und möchte irgendwelche Leistungen wie Krankengeld oder eine Arbeitsunfähigkeitsrente, dann prüfen die gerne. Und sie kommen gerne zu anderen Schlüssen als vorher. Dann sind plötzlich rückwirkend für Jahre Leistungen nachzuzahlen, weil man doch nur freiwillig versichert war oder eben umgekehrt. Und die Prüfung der Krankenkasse ist wiederum maßgeblich für die Rentenversicherung. :wall:

Gut funktioniert im Prinzip nur die Variante Selbstständig und Minijob.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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