Kriminalität durch Hirnverletzung entschuldbar?

vom 18.04.2018, 08:44 Uhr

Eine US-Untersuchung hat gezeigt, dass Verletzungen in verschiedenen Hirnregionen kriminelle Handlungen verursachen können. Die Untersuchung umfasste 17 Betroffene und ist nicht unbedingt repräsentativ. Die verletzten Hirnregionen betragen dabei ein neuronales Netzwerk, das bei moralischen Entscheidungen aktiv ist.

Bedeutet das also im Umkehrschluss, dass Kriminelle gar nichts für ihre Handlungen können, wenn Hirnverletzungen vorhanden sind? Meint ihr, dass man solche Untersuchungen bei Gerichtsverfahren berücksichtigen sollte und dann die Menschen milder bestrafen sollte, die durch Hirnverletzungen kriminell gehandelt haben? Kann ein Mensch eurer Ansicht nach etwas dafür, wenn er kriminell wird nach Hirnverletzungen? Oder kann ein Mensch seine Taten dennoch selbst steuern?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Das ist eine sehr interessante Frage. Rein theoretisch ist der jeweilige Verbrecher ja behindert, genau so wie jemand der zum Beispiel am Downsyndrom leidet, der kann ja auch nichts dafür. Ich gehe jetzt mal von der Seite aus, dass ich selbst nicht betroffen bin, beziehungsweise ein Opfer werde.

Meiner Meinung nach sollte man dann schon darauf Rücksicht nehmen, eine Bestrafung sollte nicht gemildert werden, sondern dementsprechend angepasst. Unter Umständen sollten die Menschen dann zum Beispiel psychologisch dauerhaft betreut werde oder so etwas. Menschen mit körperlichen Einschränkungen können ja auch Hafterleichterungen bekommen.

» Bassaufdreher » Beiträge: 393 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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