Kosten für Jahreslohnsteuerausgleich steuerlich absetzen?
Demnächst steht ja bei mir der Jahreslohnsteuerausgleich von 2017 an und diesen werde ich aber aller Voraussicht nach, mal von einem Steuerbüro anfertigen lassen. Nun habe ich aber verlauten hören, dass man die Kosten des Steuerberaters, privat gar nicht mehr oder zumindest nicht voll, seitens des Finanzamtes anerkannt bekommt. Welche Erfahrungen habt ihr denn diesbezüglich in der Vergangenheit gemacht? Wenn der Jahreslohnsteuerausgleich jetzt mal angenommen 200€ kostet, wie viel kann man denn dann davon ansetzen?
Wieso sollten Kosten welche nur im Rahmen der Erstellung der Steuererklärung anfallen nicht gänzlich steuermindernd angesetzt werden können? Habe diesbezüglich jedenfalls noch nie etwas gehört und könnte mir gar keine sinnvolle Begründung einfallen lassen, zumal die Erklärung in viele Fällen auch nicht Freiwillig ist sondern erstellt werden muss. Daher sind die Kosten auch weiterhin voll abzugsfähig, sofern die Kosten auch wirklich nachweisbar sind. Also auch die 200 Euro.
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