Kosten für Arbeitskleidung absetzbar?

vom 12.11.2021, 07:40 Uhr

Ich muss auf Arbeit bestimmte Kleidung tragen, allerdings keine reine Dienstkleidung. Privat habe ich für diese Kleidung allerdings keine Verwendung und habe sie auch extra für den Job angeschafft. Kann ich den Kauf der Sachen steuerlich absetzten? Außerdem habe ich gehört, dass man die Reinigung der Arbeitskleidung auch steuerlich geltend machen kann. Stimmt das? Wie gibt man das denn an?

» sugar-pumpkin » Beiträge: 661 » Talkpoints: 67,64 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Arbeitskleidung ist nur absetzbar, wenn diese privat nicht getragen werden kann. Das betrifft beispielsweise Schutzkleidung, Blaumann, Kasak oder Kittel und Kleidungsstücke mit dem Logo des Arbeitgebers oder einem bestimmten Farbkonzept. Nur weil du den Stil oder die Art der Bekleidung nicht magst, erkennt das Finanzamt die Ausgaben nicht an. Ich musste früher immer mit Bluse, Hosenanzug oder Kostüm und Pumps unterwegs sein. Das trage ich privat nur im Notfall, also zum Beispiel bei Beerdigungen passt das gut. Aber die hat man ja so oft zum Glück nicht.

Die Reinigungskosten kannst du absetzen aber eben nur für Arbeitskleidung. Kleidung, die du auch privat tragen kannst, wäscht du auf eigene Kosten. Wenn die die Kosten absetzten kannst, sammelst du entweder Belege, wenn du einen gewerblichen Reinigungsservice nutzt, oder du rechnest aus, was die Wäsche in deiner Maschine kostet, und gibst das an. Es gäbe auch die Arbeitsmittelpauschale, das sind 110 Euro oder so. Die ist zwar in meinem Gesetz verankert, aber bis 110 Euro beanstandet das Finanzamt die pauschale Angabe nicht, wenn man tatsächlich Berufskleidung trägt.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Man kann Arbeitskleidung absetzen, wenn sie offensichtlich Arbeitskleidung ist. Das ist zum Beispiel bei Kitteln für Chemielehrer der Fall oder für den sogenannten Blaumann. Für solche Dinge kann auch die Reinigung abgesetzt werden. Mein Vater hatte als Ingenieur in seiner Firma einen weißen Kittel getragen. Damals gab es noch keine Computer und die Ingenieure und technischen Zeichner standen in ihren weißen Kitteln vor großen Zeichenbrettern. Soweit ich weiß, hat er immer einen pauschalen Betrag abgesetzt, musste also nicht nachweisen, dass die Kittel zum Beispiel außerhalb der normalen Wäsche gewaschen wurden, was ja gar nicht möglich gewesen wäre.

Wenn man in der Arbeit zum Beispiel Stoffhosen tragen muss, die man normalerweise nie anzieht oder eine bestimmte Farbe vorgegeben ist, dann kann man sie nicht absetzen. Man könnte sie ja theoretisch im Alltag tragen. Ob man das wirklich tut, ist egal. Auch bequeme Schuhe, die man im Alltag nie tragen würde, aber zum Beispiel als KellnerIn trägt, kann man nicht von der Steuer absetzen. Aber wie immer, hängt manches auch von der FinanzbeamtIn ab. Je nachdem, wie streng diese oder dieser ist, können Sachen ganz oder teilweise abgesetzt werden oder auch nicht.

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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