Kann man vom Notar Gebühren erstatten lassen?
Meine Tante hat geerbt. Zusammen mit ihrem Bruder hatte sie einen Erbfall, der vom Notar bearbeitet wurde. Laut Amt waren die Gebühren für die Eigentumsumschreibung allerdings nicht notwendig und würden bei entsprechender Antragsstellung wieder wegfallen. Wie sollen beide nun vorgehen? Hatte von euch schon mal jemand so einen Fall? Eigentlich sind beide mit dem Endergebnis zufrieden.
Das könnte man nun sicherlich mal mit einem Anwalt besprechen, aber ich denke nicht, dass man da eine Möglichkeit hat das Geld wiederzubekommen. Das ist dann vielleicht einfach etwas, was man unter Erfahrung verbuchen muss und gut ist. Vielleicht kann man den Notar selber kontaktieren und eine gemeinsame Lösung finden und sonst wird einem wohl nur eine Rechtsberatung bleiben. Der Notar ist ja aber nun mal in Leistung getreten.
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