Ist Erbschaftsausschlagung immer mit Kosten verbunden?
Bekommt man als Erbe eine Benachrichtigung vom Nachlassgericht, so hat man ja in aller Regel auch die Möglichkeit dieses auszuschlagen. Normalerweise läuft das wohl über einen Notar, jedoch kostet das dann natürlich auch Gebühren. Hat man denn eigentlich auch irgendwelche Möglichkeiten zu einer kostenlosen Erbschaftsausschlagung?
Könnte man solch eine Erbverzichtserklärung nicht auch bei seinem zuständigen Amtsgericht zu Protokoll geben oder zumindest dort beglaubigen lassen und dann an das zuständige Nachlassgericht weiterleiten? Wäre solch ein Prozedere vielleicht sogar kostenlos oder zumindest wesentlich kostengünstiger?
Bei uns heißt es Erbsentschlagung und die kann man machen, wenn man meint, dass die Verlassenschaft überschuldet ist. Ein Notar wird vorbestimmt, der das außergerichtliche Verfahren leitet. Dass alles gänzlich gratis gehen könnte, glaube ich nicht. Aber es ist für den Notar lukrativer, wenn ein beträchtliches Erbe vorhanden ist. ![]()
Doch, kann man, habe ich selbst im Spätsommer beim örtlichen Amtsgericht gemacht. Wozu man hierfür einen Notar bemühen sollte, erschließt sich mir nicht, auf die Idee bin ich überhaupt nicht gekommen, allerdings war die Sachlage auch sehr simpel. Die zuständige Rechtspflegerin nahm dies dann auf, las es nochmal zur Kontrolle vor, ich habe unterzeichnet und das war es auch schon; mein Aufenthalt beim Amtsgericht hierfür hat nicht einmal eine Viertelstunde gedauert.
An Gebühren musste ich hierfür 30 Euro bezahlen, dies ist eine Pauschale, die für überschuldete Nachlässe gilt. Ansonsten richten sich die Gebühren nach dem Geschäftswert des Nachlasses, also dem Wert des Nachlasses nach Abzug der Verbindlichkeiten. Hierfür gibt es eine Tabelle im Gerichts- und Notarkostengesetz, welche leicht zu finden ist. Aber auch bei einer Erbausschlagung aus anderen Gründen als Überschuldung halten sich die Kosten in Grenzen, über 100 Euro kommt man erst bei einem Geschäftswert jenseits von 50.000 Euro. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich geregelt.
Bis zum letzten Jahr konnte man übrigens die Gebühren bei nachweisbarer Bedürftigkeit auch über die Prozesskostenhilfe abwickeln, welche man gleich vor Ort beantragen konnte; sodass es bis dahin tatsächlich für entsprechende Personenkreise kostenfrei möglich war. Diese Möglichkeit wurde aber leider gestrichen.
Interessant fand ich auch, dass ein Gericht in Österreich meinte, dass eine Erbsentschlagung auch Folgen für die Nachkommen haben. Sprich die Mutter machte eine Erbsentschlagung und starb irgendwann mal. Ihre Kinder wollten aber das ausgeschlagene Erbe antreten. Das Gericht in 1.Instanz besagte aber, dass dies wegen der Erbsentschlagung der Mutter nicht mehr ginge.
Es ging in Berufung und das Gericht in 2.Instanz gab den Kindern Recht und sie konnten das Erbe antreten. Dabei muss man sagen, dass das Erbe nicht überschuldet war, sondern die Mutter aus Abneigung zum Erblasser gleich eine Erbsentschlagung gemacht hatte. Die Gerichtskosten sind aber zu bezahlen.
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