Ist ein Sonnenschirm als Selbstständiger absetzbar?

vom 05.07.2015, 09:58 Uhr

Ein Arbeitszimmer habe ich nicht. Bei den heißen Temperaturen werde ich demnächst auch auf den Balkon arbeiten. Dazu habe ich mir einen Sonnenschirm gekauft, der eben auch dann beruflich genutzt wird, weil ich mich vor der Sonne schützen möchte. Nun bin ich mir aber sehr unsicher, ob dies wirklich als Arbeitsmittel bei einer Selbstständigkeit zumindest zur Hälfte anerkannt wird. Was meint ihr dazu? Ist es möglich diesen Sonnenschirm als Werbungskosten als Selbstständiger geltend zu machen? Oder zählt es eben nicht dazu?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Du hast als Selbstständiger keine Werbungskosten, du hast Betriebsausgaben. Und da gilt, zuerst wird einmal alles angegeben, was ansatzweise wie eine Betriebsausgabe aussieht. Wenn das Finanzamt es anders sieht, dann wird es sich melden. :D

» cooper75 » Beiträge: 13337 » Talkpoints: 500,43 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


@cooper75: Du hast vollkommen Recht mit den Werbungskosten. Das ist mir auch bewusst, ich habe es hier ein wenig komisch hingeschrieben. Wenn ich nun aber zunächst den Sonnenschirm als Betriebsausgabe angebe, sie es mir aber nicht gewährleisten, dass sie diese Kosten anerkennen, was mache ich dann? Was ist dann meine Ausrede/Begründung, dass es eben doch eine ist?

Ich bin ein hellhäutiger Typ, neige zu Sonnenbrand. Eine Tube Sonnenmilchcreme Lichtschutzfaktor 50+ ist demnach viel teurer. Der Sonnenschirm ist da wesentlich billiger. Aber eine solche Begründung wird doch wohl eher nicht anerkannt werden, oder? Schließlich könnten sie argumentieren, dass ich nicht auf meinen Balkon bei diesem Wetter arbeiten müsste.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ohne eigenes Büro oder Arbeitszimmer ist dies sicher etwas schwierig. Korrekt wäre es sicher nicht, aber dann hat das Finanzamt auch mal etwas zum Überprüfen oder ein schlecht gelaunter Finanzbeamter reagiert ebenso und streicht dir einfach ein paar Dinge raus. Persönlich würde ich es sein lassen, aber es ist deine Entscheidung.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich persönlich habe nichts dagegen, wenn mir einige Dinge gestrichen werden, dafür kommen dann andere, die ebenso strittig sind, durch. :D Wobei ich bei einer Arbeitsecke in einem Raum meiner Wohnung aktuell gar keinen Steuerbescheid gültig werden lassen würde.

Ich würde die beruflichen Aufwendungen für eine betriebliche genutzte Arbeitsecke in einem anderen Raum nach Größe und geschäftlichem Nutzungsanteil als Kosten geltend machen. Natürlich streicht das Finanzamt das. Aber gegen den Bescheid würde ich aktuell Widerspruch einlegen und auf die beim Bundesfinanzhof anhängigen noch offenen Entscheidungen verweisen. :wink:

» cooper75 » Beiträge: 13337 » Talkpoints: 500,43 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Ich schreibe es ja derzeit auf eine Excel-EÜR. Bisher haben sie alle Ausgaben auch akzeptiert. Ohne Widerrede. Ich glaube auch nicht, dass sie diese wirklich checken. Selbst wenn könnte ich ja angeben, dass mehrere Flaschen Sonnencremen mit dem LSF 50+ teurer wären, als wenn ich einfach diesen Sonnenschirm gekauft hätte. Und sie können mir ja eben nicht vorschreiben, wo ich meine selbstständige Arbeit nachgehe.

Wie verhält es sich aber, wenn man in seinen Urlaub auch mit seinen Computer arbeiten möchte, kann man dies auch von der Steuer absetzen oder eher nicht? Was meint ihr?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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