Ist das "H" bei älteren Fahrzeugen eigentlich Pflicht?
Bei den Autokennzeichen ist mir immer wieder aufgefallen, dass einige Modelle ein "H" am Ende aufweisen. Inzwischen weiß ich ja, dass dies ein Kennzeichen ist, dass es sich hier um ein älteres Modell handelt. Aber ist dieses "H" bei allen Fahrzeugen eigentlich Pflicht, wenn sie älter als 20 Jahre sind oder ist dies dem Halter freigestellt?
Genauer gesagt bekommen es Fahrzeuge, welche über 30 Jahre alt sind und sich im sehr guten, erhaltenswerten und originalen Zustand befinden; das H steht hierbei für historisch. Eine Pflicht ist es nicht, zumal auch nicht jedes Fahrzeug diese begehrte Zulassungsform erhält, denn die Kriterien für die Erteilung sind recht eng. Verbunden hiermit sind ein pauschaler Steuersatz von z.Zt. 191,- €, unabhängig von Hubraum oder Schadstoffklasse und weiterhin freie Fahrt in allen Umweltzonen ohne Plakette.
Bei einem Cadillac aus den 60ern mit über 8 Litern Hubraum natürlich extrem erstrebenswert. Ein Oldie aus den 80ern hingegen, war oftmals schon ab Werk mit G-Kat (Euro-1 Norm) ausgerüstet und konnte so in den letzten Jahren oft mittels eines preisgünstigen Kaltlaufreglers auf die Euro-2 Norm aufgewertet werden (nicht immer möglich, geht so einfach auch nur bei Benzinmotoren). Ein so ausgerüsteter Benziner mit z.B. 2 Litern Hubraum würde somit aktuell nur 147,- € Steuern kosten, das Alter ist irrelevant.
So war es bei meinem ehemaligen ´86er Mercedes 200E der Fall, ich hätte also keinen Vorteil durch die H-Zulassung gehabt, zumal er eine grüne Plakette hatte. Beim Mercedes 200 Diesel aus dem gleichen Jahr, der die doppelten Steuern kostet, wäre es wiederum sehr sinnvoll. Ebenso bei Benzinern, die sich nicht auf Euro-2 Norm bringen lassen. Im Prinzip muss man als Halter eines Oldies also gut durchrechnen, ob das H-Gutachten Sinn macht.
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