Ist Arbeitslosengeld auf Hartz 4 immer anrechenbar?

vom 08.03.2021, 11:48 Uhr

Damit Menschen in Deutschland zumindest existieren können, wurde die sogenannte Grundsicherung eingeführt, welche die Menschen vor Obdachlosigkeit, Hunger und Not bewahren soll. Doch sehr oft reicht das Geld trotzdem nicht zum Leben. Wenn zwei unverheiratete Menschen zusammen wohnen, einer ALG I bezieht und der andere warum auch immer Hartz 4 beantragen muss, wird wohl geschaut, wie die Vermögensverhältnisse im Haushalt sind.

Wird hierbei das Arbeitslosengeld I auf den Hartz 4 Bezug angerechnet und wenn ja warum? Nimmt man damit nicht einer Person die Existenzgrundlage und das absolute Minimum einer Person, welches einem eigentlich zusteht, um über die Runden zu kommen? Nach welchen Kriterien werden andere Einnahmequellen dem ALG II, oder auch Hartz 4 genannt angerechnet?

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Sollte es sich um Arbeitslosengeld 1 handeln dann wird das bei Bedarfsgemeinschaften so wie es aussieht, immer angerechnet. Dieses Geld wird vom Jobcenter als vorrangige Leistungen angesehen, welche Bezieher beanspruchen können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Im Endeffekt wird das Geld und die jeweilige Zuständigkeit auch nur hin und her geschoben, da beide Institutionen irgendwie eh miteinander zusammen hängen.

» Excelsior » Beiträge: 513 » Talkpoints: 0,23 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Soweit ich weiß, wird in diesem Fall das ALG I wirklich auf Hartz 4 angerechnet, weil es als Einkommen angesehen wird. Der Grund ist auch ein recht einfacher: Es soll niemand staatliche Leitungen bekommen, wenn er von anderer Stelle sein Existenzminimum bekommen kann. Das wäre in diesem Fall eben der Partner mit ALG I.

Es wird auch alles andere auf Hartz 4 angerechnet, also warum nicht auch ALG I? Kindergeld wird etwa angerechnet oder auch der Unterhalt, den ab und zu mal der Kindsvater zahlt. Es werden auch jedwede Geschenke in Geld angerechnet oder etwa ein Lotteriegewinn, den der Hartz 4-Bezieher mit einem von seinen Regelleistungen gekauften Los erzielt. Warum sollte da ausgerechnet ALG I eine Ausnahmestellung haben?

Das Argument mit der Existenzgrundlage gibt es bei Hartz 4 nicht. Man musste ursprünglich sogar seine private Rentenversicherung (Stichwort Riester-Rente) zu Geld machen, meist mit sehr viel Verlust, bevor man berechtigt war, Hartz 4 zu beziehen. Ich glaube, das haben sie einige Zeit später dann doch noch geändert. Da war es aber für einige schon zu spät.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Hartz 4 sollte ja nur gezahlt werden, wenn es nicht mehr anders geht. Warum sollte ALG1 einen Unterschied zum Einkommen machen? ALG1 muss ja nicht wenig sein, wenn man vorher gut verdient hat.

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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