Haustier nach pathologischer Untersuchung zurückbekommen?
Ich muss einmal ein Meerschweinchen pathologisch untersuchen lassen. Es gab eine Krankheit, die alle meine Tiere in der Gruppe betraf und bei der man nicht eindeutig sagen konnte, worum es sich handelte. Mir wurde dann beim Tierarzt auch gleich gesagt, dass ich das tote Meerschweinchen dann nicht zurück bekommen würde, um es eben beerdigen zu können. Mir tat das schon irgendwie Leid, aber natürlich wollte ich die anderen Meerschweinchen retten und da nimmt man das dann in Kauf.
Ich frage mich allerdings, wie es bei der Untersuchung einer toten Katze oder eines Hundes aussieht. Werden diese dann auch anschließend verbrannt? Oder kann der Besitzer diese zurückbekommen? Ist das viel Aufwand, wenn der Besitzer das tote Tier dann zurück möchte, um es beerdigen zu können? Macht man das von der Größe des Tieres abhängig und bei Kleintieren daher eben nicht so, dass sie an den Halter zurück gehen?
Naja die Frage ist halt ob man ein aufgeschnittenes Tier zurückhaben möchte bei welchem die Organe freigelegt und entnommen wurden? Der Tierarzt müsste das Tier nach der Untersuchung wieder zunähen. Das tut er nicht für umsonst. Dann bleibt aber immer noch die Frage, was man mit den Organen macht? Je nach Art des Todes wurde vielleicht auch der Schädel aufgesägt und das Gehirn entnommen. Dann muss das Tier ja extra noch gekühlt werden bis der Besitzer kommt. Auch das kostet wieder.
Ich habe von diesem Thema überhaupt keine Ahnung, daher spekuliere ich mal direkt ins Blaue hinein. Kann es sein, dass du das Meerschweinchen nicht zurück bekommen hast, weil auch das tote Tier irgendwie "ansteckend" gewesen sein könnte? Ich meine, du hättest in einem anderen Beitrag davon gesprochen, dass es sich um eine ansteckende Krankheit gehandelt hat, die sich auf den halben Bestand ausgedehnt hat. Daher halte ich es für möglich, dass man das Tier wegen der Ansteckungsgefahr nicht mehr abgeben wollte und es lieber selbst entsorgt hat, sodass keine Gefahr mehr für andere Lebewesen besteht.
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