Habt ihr schon mal selbst die Miete gemindert?

vom 16.02.2016, 21:30 Uhr

Gerade bei Stammtischgesprächen hört man ja immer wieder mal von der Möglichkeit, bei Mängeln einseitig einfach mal selbst die Mietzahlung zu mindern. Aber geht das denn auch wirklich einfach so? Kann man denn von sich aus, jetzt nur noch die Hälfte der Miete an den Vermieter zahlen, ohne anwaltliche Schritte des Vermieters befürchten zu müssen?

Habt ihr denn schon mal selbst von euch aus die Miete gemindert und aus welchem Grund? Hat euer Vermieter die Mietminderung akzeptiert oder wie ging das Ganze dann aus?

» FinanzScout » Beiträge: 1059 » Talkpoints: 18,81 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich habe mal versucht, wegen dauernder Mängel der Wohnung die Miete zu mindern, aber darauf ließ sich der Vermieter leider nicht ein, weil er das Objekt gerade übernommen hatte und vom Vorbesitzer darüber keine Unterlagen hatte. So durfte ich weiterhin die volle Miete bezahlen, aber ich habe mir als Folge davon dann lieber eine neue Wohnung gesucht, die vom qm-Preis auch deutlich günstiger war.

» kowalski6 » Beiträge: 3399 » Talkpoints: 154,43 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich habe nicht viel Erfahrung auf diesem Gebiet, ich hatte aber immer angenommen, dass man nicht einfach so ohne Einverständnis des Vermieters die Miete mindern darf. Wenn, dann müsste man das schon gerichtlich klären lassen. Ich würde aber eher vorziehen, mir eine neue Wohnung zu suchen als mir so einen Stress (mit einem uneinsichtigen Vermieter) anzutun.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Dass Einverständnis des Vermieters ist nicht erforderlich, wenn man die Miete kürzen möchte. Es sind aber sehr wohl einige andere Dinge zu beachten. Wir haben unserem vorherigen Vermieter mal die Miete gekürzt, damals hatten wir Hilfe vom Mieterschutzverein.

Als erstes muss erst einmal überhaupt ein Mangel vorliegen, der eine Mietminderung gerechtfertigt. Dann ist dem Vermieter dieser Mangel anzuzeigen, damit er ihn beseitigen kann. Am besten setzt man gleich eine Frist an, innerhalb derer der Mangel beseitigt werden soll. Diese Frist muss natürlich so gewählt sein, dass der Mangel auch innerhalb der Zeit behoben werden kann.

Ist diese gesetzte Frist verstrichen, ohne dass der Vermieter sich gerührt hat, muss man eine Nachfrist setzen. Bei der Gelegenheit kündigt man am besten auch gleich mit an, dass man nach Ablauf der Frist ohne Mängelbeseitigung die Miete um x Prozent mindern wird. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach der Beeinträchtigung, die man durch den Mangel hat. Man findet im Internet zig Beispiele, die man als Richtwert heranziehen kann.

Ist auch die Nachfrist verstrichen, ohne dass der Mangel beseitigt ist, kann man nun einen Teil der Mietzahlung einbehalten.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wir haben das mal in einer Wohnung bei starkem Schimmelbefall gemacht. Zuerst haben wir mit einem Anwalt für Mietrecht gesprochen und uns beraten lassen. Daraufhin haben wir dann auch die Miete gekürzt, weil der Vermieter nichts gegen das Problem unternehmen wollte, dass eindeutig durch die Bausubstanz kam.

Am Ende sind wir dann aber ausgezogen und waren darüber auch ganz froh. Ich würde allerdings nie einfach so die Miete mindern, sondern immer vorher Rücksprache mit dem Mieterschutzbund oder einem Anwalt halten. Ich denke, dass man dadurch dann abgesicherter ist.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Ich würde in so einem Fall dazu raten, Kontakt zum Mieterschutzbund oder einem Fachanwalt auszunehmen, um sich eben rechtlich abzusichern. Ich wüsste spontan auch gar nicht, bei welchen Problemen man die Miete wie stark kürzen kann. Nachher ist die Kürzung unverhältnismäßig und der Vermieter zieht vor Gericht, um das Geld zurückzuholen. Da ist anwaltlicher Rat sicherlich ratsam, damit man hinterher nicht noch mehr Probleme bekommt.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


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