Haben Aushilfen ein Recht auf Kurzarbeitergeld?
Derzeit bekommen viele Arbeitnehmer der Krise geschuldet Kurzarbeitergeld. Dabei spielt es keine Rolle, ob man Vollzeit- oder Teilzeit angestellt ist. Rein von der Logik her müssten auch Aushilfen Kurzarbeitergeld bekommen. Doch haben diese wirklich ein Anrecht drauf oder ist das nur sozialversicherungspflichtigen Angestellten vorbehalten? Wenn sie ein Anrecht drauf haben, wie hoch ist dann der prozentuale Satz des Kurzarbeitergeldes für Aushilfen, unterscheidet er sich von dem von Vollzeit- Teilzeitangestellten?
Ich habe erst gestern gelesen, dass Minijobber kein Recht auf Kurzarbeitergeld haben. Ob das bei Aushilfen auch so ist, weiß ich nicht. Normalerweise rein vom Verstand her, müssten sie Anspruch haben, da diese auch sehr oft 6 Stunden am Tag arbeiten gehen, zwar nicht 5 Tage in der Woche, trotzdem aber an den Tagen wo sie anwesend sind, das volle Pensum abspulen müssen, wie ihre im Unternehmen festangestellten Kollegen auch.
Was verstehst du denn unter einer Aushilfe? Einen Minijobber, jemanden mit einem Aushilfsarbeitsvertrag oder jemanden, der einen Vertrag für null Stunden hat? Wenn da das nicht erklärst, kann dir niemand seriös antworten.
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