Gewerblicher Auto Leasingvertrag kein Widerrufsrecht?

vom 08.04.2016, 08:32 Uhr

Herr A hat beim Autohaus B einen Leasingvertrag für einen Vorführwagen unterzeichnet, welcher aber erst nach 3 Monaten wirksam werden soll. Nun hat sich Herr A das alles nochmals durchdacht und wollte diesen Leasingvertrag nach 3 Tagen widerrufen.

Völlig verdutzt musste Herr A vom Autohaus B zur Kenntnis nehmen, dass es bei gewerblichen Leasingverträgen, angeblich kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht gäbe und man auf eine Erfüllung des Vertrages besteht.

Was wäre denn eure Meinung bei solch einer Konstellation? Sollte man nicht generell bei jedem Leasingvertrag auch ein Widerrufsrecht haben oder kann es durchaus möglich sein, dass bei gewerblichen Verträgen andere Regelungen gelten?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Bei gewerblichen Verträgen gelten in der Tat andere Regeln und gewerbliche Kunden haben kein Widerrufsrecht. Man geht davon aus, dass Gewerbetreibende erfahren genug sind, um ihre Geschäfte und deren Folgen zu überblicken.

Zumal auch der jeweilige Geschäftspartner Planungssicherheit benötigt. Stelle dir vor, jemand least eine ganze Flotte Neuwagen und tritt dann vom Vertrag zurück. Das könnte für den Händler das finanzielle Aus bedeuten, weil er plötzlich ohne Abnehmer dasteht und die Wagen finanzieren muss.

Aber ist A überhaupt ein gewerblicher Vertragspartner? Falls A Existenzgründer ist, billigen ihm Gerichte zumindest bis zu einer Summe von 75.000 Euro die gleichen Rechte wie einem Verbraucher zu. Schließlich ist er noch ein Anfänger in der Geschäftswelt.

Außerdem ist A nicht automatisch ein gewerblicher Kunde, nur weil er freiberuflich oder gewerblich tätig ist. Wenn er den Wagen überwiegend privat nutzen möchte, dann gilt das Recht für Verbraucher. Nur weil er den Wagen in das Betriebsvermögen nehmen und abschreiben möchte, wird er bei überwiegend privater Nutzung nicht zum gewerblichen Kunden. Als Betriebsvermögen kann er das Auto schon bei 10 Prozent gewerblicher Nutzung deklarieren.

Anders sieht es aus, wenn A beispielsweise eine GmbH betreibt. Dann ist der gewerbliche Charakter des Vertrags unstrittig und es gibt kein Widerrufsrecht. Eine Beratung beim Anwalt wäre für A sehr sinnvoll. Denn je nach seiner persönlichen Situation könnte ihm ein Widerrufsrecht zustehen.

Wenn im Vertrag keine gültige Klausel zur Belehrung über das Widerrufsrecht steht, muss A nicht fürchten, die Frist von 14 Tagen zu verpassen. Ohne Klausel gibt es keine Frist, er hat länger Zeit und muss keinen Wertausgleich oder Schadenersatz fürchten.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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