Gesetzliche Vorgehensweise wenn keine Betreuung für Kinder

vom 15.03.2018, 23:02 Uhr

Eigentlich sollte es ja so sein, dass alle Kinder ab dem 1. Lebensjahr einen Betreuungsplatz bekommen sollten, damit die Mütter auch wieder arbeiten gehen können. Hier fehlen überall solche Plätze für die ganz Kleinen. Auch Tagesmütter gibt es nicht so viele, dass sie es auffangen könnten.

Wenn man jetzt unbedingt sein Recht einklagen will, wie sollte man da vorgehen? Wie ist die gesetzliche Vorgehensweise, damit die Eltern den Anspruch auch einklagen können. Schließlich haben ja die Eltern gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Aber wie kann man diesen auch geltend machen?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Soweit ich weiß muss man drei bis sechs Monate vor Bedarf in der zuständigen Kommune, also in dem Landkreis, wo man lebt, einen Antrag auf einen Platz einreichen. Wenn dieser abgelehnt wird, hat man die Möglichkeit, den Krippenplatz einzuklagen. Eine Klage wäre aber nur dann sinnvoll, wenn man eben weiß, dass die Kommune noch freie Kita-Plätze hat, man selbst aber keinen bekommen kann. Details kannst du hier nachlesen.

Benutzeravatar

» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^