Dürfen Mieter über Nebenkosten mit anderen sprechen?

vom 02.07.2020, 00:16 Uhr

Frau Mustermann hat sich über die hohen Nebenkostenabrechnung, die sich gegenüber dem vergangenen Jahr erheblich erhöht haben, gewundert und auch geärgert. Sie hat einen Brief an ihre Mitmieter und Vermieter geschrieben und bezeichnete den Anstieg als Wucher. Nun bekam sie eine Abmahnung wegen Beleidigung und üble Nachrede, was sie nicht richtig nachvollziehen kann. Ist es verboten sich mit anderen Mietern über die erhöhte Nebenkostenabrechnung zu unterhalten?

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» Lupenleser » Beiträge: 1125 » Talkpoints: 850,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Na ja, es ist meiner Meinung nach schon ein Unterschied ob man sich mit seinem Mitmieter bzw. Nachbarn über die Erhöhung der Nebenkosten unterhält und darüber spekuliert ob und warum sich diese erhöht haben oder ob man gleich eine schriftliche Aussage tätigt in der von Wucher die Rede ist.

Ich wundere mich schon immer warum man gleich immer auf Konfrontation gehen muss und eine nachweisbare schriftliche Aussage wie "Wucher" trifft, ohne noch einmal genauer zu recherchieren. Jeder Mieter hat das Recht auf eine transparente Nachvollziehbarkeit der Nebenkosten.

Aus dem Grund könnte man den Vermieter durchaus um ein Gespräch bitten bzw. um Erklärung / Einsicht der Originalrechnungen bzgl. der Nebenkostenhöhe. Man kann auch die Abrechnung mit denen aus den Vorjahren oder denen des Nachbarn vergleichen. Wenn man sich nicht ganz sicher ist, dass die Erhöhungen tatsächlich ungerechtfertigt sind dann sind solche Aussagen tatsächlich üble Nachrede.

» Huibuu » Beiträge: 390 » Talkpoints: 0,41 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Es gibt kein Nebenkostengeheimnis, so wie das Steuergeheimnis. Selbstverständlich darf man mit den Nachbarn über die Nebenkosten reden. Ich vermute allerdings, dass sich der Vermieter über den Stil des Briefes geärgert hat. Jemanden als Wucherer zu bezeichnen könnte man sehr wohl als Beleidigung ansehen. Man müsste schon konkret angeben, welche Nebenkosten warum in den Augen des Mieters zu hoch sind.

Man sollte sich vielleicht mit den anderen Mietern zusammensetzen, die Abrechnungen vergleichen und genau analysieren. Dann könnte man einen Brief an den Vermieter schreiben und konkret aufzählen, was nicht stimmt. Wenn die anderen Mieter das genauso sehen, sollte man den Brief gemeinsam schreiben.

Aber einen Brief mit einer persönlichen Beleidigung gleichzeitig an Vermieter und die anderen Mieter zu schicken, ist nicht sehr schön und hetzt die anderen auf. Ich kann den Ärger des Vermieters verstehen. Wenn es in der Nähe einen Mieterverein gibt, würde ich diesem beitreten. Es kostet zwar Mitgliedsbeitrag, aber wenn man öfters Ärger mit dem Vermieter hat, lohnt sich das. Die Leute dort sind oft Juristen, die schreiben rechtssichere Briefe an den Vermieter und ziehen auch für einen vor Gericht.

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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