Dürfen Dienstwagen von Arbeitnehmern verliehen werden?

vom 07.03.2021, 12:29 Uhr

Viele Berufsbranchen erfordern größtmögliche Flexibilität und Mobilität. Aus diesem Grund bekommen Arbeitgeber oft einen Dienstwagen gestellt. Doch nicht immer wird dieser auch genutzt, gerade dann wenn man freihat oder im Urlaub ist. Doch darf ein Arbeitnehmer in der Zeit den Dienstwagen an ein anderes Familienmitglied oder einer fremden Person verleihen oder ist das aus versicherungstechnischen Aspekten sowie Eigentumsgründen nicht gestattet und auch gar nicht erlaubt?

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich bin da keineswegs rechtlich auf einem entsprechenden Stand, sodass ich nur eine Vermutung anstreben kann. Die Wahrheit ist, dass ich mit hoher Wahrscheinlichkeit vermute, dass es nicht gestattet ist, meinen vom Arbeitgeber verliehenen Dienstwagen dann auch noch weiter zu verleihen. Denn der Arbeits- und Leihvertrag des Fahrzeuges liegt ja zwischen meinem Arbeitgeber sowie mir, was auch aus versicherungstechnischen Gründen für mich eine logische Erklärung wäre zu sagen, dass ich dieses Fahrzeug dann nicht einfach weiter verleihen darf.

Ich würde also zu einem klaren „Nein“ tendieren, wenn es darum geht, das Auto meines Arbeitgebers zu verleihen, wenn ich es ja selbst geliehen habe. Ich vermute nämlich schwer, dass dies zum einen nicht gestattet ist und zum anderen womöglich sogar rechtliche Konsequenzen haben könnte. Insbesondere dann, wenn ich entsprechend das Auto verleihe und derjenige einen Unfall baut. Dann bleibe ich doch ein hundertprozentig auf die Kosten sitzen.

Zu aller Not, man unterschreibt ja in aller Regel auch einen Vertrag mit der Leihgabe, würde ich da mal genauer in die entsprechenden Vertragsdetails schauen. Da steht bestimmt etwas dazu drin, sodass man sich vielleicht auch auch rechtlich absichern kann. Wobei ich auch hier vermute, dass man nur weil etwas nicht explizit drinsteht, auch sich nicht am Ende im Falle eines Unfalls einer anderen Person, der ich mein Leihwagen geliehen habe, herausreden kann.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Man gibt das Auto ja als Arbeitgeber nicht weiter ohne das vertraglich festzuhalten und daher sind alle Bedingungen dort auch festgehalten. Da es aber eine Sache der Versicherung ist und wer dann im Fall der Fälle aufkommt, kann man das Auto in der Regel zwar privat nutzen, wenn dies abgesprochen ist, aber nicht verleihen oder jemand anderen damit fahren lassen.

Es wird sicherlich mit der Versicherung zusammen hängen, die ja auch auf einen gewissen Fahrer ausgestellt wird und wenn dann ein anderer Fahrer einen Unfall hat, dann bleibt man wohl eher auf den Kosten sitzen oder muss einen Rechtsstreit eingehen, den man verlieren wird. Daher würde ich mir dann lieber eine Autovermietung empfehlen als das Auto weiter zu verleihen, es gehört einen ja nicht.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Die Nutzung eines dienstlichen Fahrzeugs ist in der Regel an die Person gebunden, für die es zur Verfügung gestellt wurde. Es ist üblicherweise nicht gestattet, das Fahrzeug an andere Familienmitglieder oder fremde Personen weiterzugeben, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vom Arbeitgeber genehmigt.

Es gibt mehrere Gründe, warum die Weitergabe des Dienstwagens problematisch sein kann:

Versicherungstechnische Aspekte: Die Versicherung des dienstlichen Fahrzeugs ist in der Regel auf den Hauptnutzer des Fahrzeugs ausgerichtet. Wenn eine andere Person das Fahrzeug nutzt und es zu einem Unfall oder einem Schaden kommt, könnte dies zu Problemen mit der Versicherung führen. In solchen Fällen könnte der Versicherungsschutz erlöschen oder es könnten zusätzliche Kosten entstehen.

Eigentumsgründe: Das dienstliche Fahrzeug gehört dem Arbeitgeber, und die Nutzung ist normalerweise auf den Arbeitnehmer begrenzt, für den es bestimmt ist. Eine Weitergabe an Dritte könnte als unautorisierte Nutzung oder gar Diebstahl des Eigentums betrachtet werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen zur Nutzung des dienstlichen Fahrzeugs im Arbeitsvertrag, in betrieblichen Vereinbarungen oder in einer Dienstwagenvereinbarung festgelegt sein können. Es ist ratsam, diese Vereinbarungen zu prüfen und bei Unsicherheiten den Arbeitgeber zu konsultieren, um mögliche Verstöße gegen die Vereinbarungen zu vermeiden.

Darüber hinaus können die rechtlichen Regelungen zur Nutzung von Dienstwagen je nach Land und geltenden Gesetzen variieren. Es ist daher empfehlenswert, sich über die spezifischen Vorschriften und Vereinbarungen in der eigenen Region zu informieren.

» Jack R » Beiträge: 1229 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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