Bundesweites einheitliches Gefahrtiergesetz sinnvoll?

vom 08.09.2019, 15:51 Uhr

Nachdem in Nordrhein Westfalen wieder einmal, diesmal in Herne, eine Giftschlange ausgebrochen ist, plant die Landesregierung von Nordrhein Westfalen ein Gefahrtiergesetz. In anderen Bundesländern gibt es so ein Gesetz wohl schon, aber überall irgendwie anders. Sollte man nicht ein bundeseinheitliches und bundesweites Gefahrtiergesetz verabschieden oder ist es für euch sinnvoll, dass jedes Bundesland da anders verfährt?

Wie schaut es bei euch, in eurem Bundesland mit dem Gefahrtiergesetz aus? Darf man bei euch Gifttiere halten? Das gleiche ist ja bei den „Listenhunden“, wo es auch überall anders ausschaut mit den Auflagen. Denkt ihr, dass es einheitlich besser und somit auch einfacher ist? Gerade bei Umzug in ein anderes Bundesland kann es schon anders sein. Findet ihr das richtig?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Grundsätzlich finde ich schon, dass eine einheitliche Gesetzgebung sinnvoll ist, denn als Halterin von giftigen Tieren bin ich mir durchaus bewusst darüber, dass in Bayern bezüglich meiner Tiere anderes Recht gilt als an meinem jetzigen Wohnort. Dort dürfte ich einige der Tiere nicht halten.

Eine einheitliche Regelung würde nicht nur (potentiellen) Haltern das Leben erleichtern, sondern auch bei Unbeteiligten für mehr Rechtssicherheit sorgen und eine tatsächliche Gleichstellung aller Bürger der Bundesrepublik auf diesem Gebiet darstellen.

Es ist einfach nicht einzusehen, warum jemand ein Gifttier, einen Listenhund oder was auch immer nicht halten darf, 100m weiter über der Grenze des Bundeslandes aber schon.

Hier in NRW gibt es derzeit kein solches Gesetz, wenngleich es wohl vor Jahren schon einmal im Gespräch war. Persönlich bin ich auch ganz froh darüber, dass ich in der Haltung meiner Tiere nicht eingeschränkt bin, auch wenn ich den Wunsch nach einer solchen Einschränkung auf Grund der von diversen Tieren ausgehenden Gefahren nachvollziehen kann.

Ich sehe aber die Gefahr, dass bei einem Gefahrtiergesetz letztlich genau so ein Mumpitz entsteht wie bei der Rasseliste für Hunde. Durch nicht sinnvolle Spezifikationen werden die Tiere dann eben illegal gehalten und während man illegal gehaltene Listenhunde auf der Straße oder durch eifrige Nachbarn durchaus ausfindig machen kann, bleiben kleine Tiere in der Regel verborgen. Insofern zweifle ich doch sehr an der Sinnhaftigkeit eines Gesetzes zur Haltung reiner Wohnungstiere.

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» CCB86 » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 2,88 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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