Berechnung von Maklerkosten bei Kauf oder Miete
Beauftragt man einen Makler mit der Beschaffung einer Wohnung oder eines Hauses zur Miete oder auch zum Kauf, dann wird ja in aller Regel eine Maklerprovision fällig. Aber wie und wonach berechnen sich denn diese Maklerkosten? Sind diese starr oder frei verhandelbar? Welche Rolle spielt denn dabei, ob man ein Objekt mietet oder kauft?
Wenn man ein Objekt mietet, dann zahlt man den Makler auch nur wenn man diesen beauftragt hat. Seit dem das Bestellerprinzip per Gesetz in Kraft ist, zahlt immer der den Makler der ihn beauftragt. Ausgenommen dabei ist hier der Kauf. Da zahlt es der Käufer was dann auf den Kaufpreis mit oben drauf kommt.
Frei zu verhandeln gibt es da rein gar nichts, es richtet sich ganz normal nach den Vorgaben die gemacht werden. Bei der Vermietung sind es um 2,38 Monatsmieten. Das sind dann 2 Monatsmieten als Kaltmiete zzgl. den 19% Umsatzsteuer für jeden Monat.
Bei einem Kauf werden dafür die Kosten der jeweiligen Landestabellen genommen. Für Baden Württemberg sind das hier maximal 7,14% vom Kaufpreis die genommen werden dürfen, diese dann allerdings in gleichen Teilen vom Käufer und Verkäufer. In der Regel beläuft es sich daher hier auf 3,57% die alleine der Käufer zu tragen hat. Das vereinbart bereits der Verkäufer mit dem Makler der das Objekt dann in seinem Namen mit anbietet, der Käufer kann darüber dann nichts mehr verhandeln. Dort ist die Umsatzsteuer von 19% dann auch schon bereits mit enthalten.
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