Bedingungen für Mitarbeiter als Geheimnisträger
In allen Betrieben und Institutionen gibt es interne Geheimnisse, die stets sicher vor fremden Personen sein sollen. Dafür werden in der Regel auch spezielle Mitarbeiter mit dieser brisanten Aufgabe betraut. Welche Voraussetzungen müssen diese Mitarbeiter erfüllen? Braucht man dafür eine konkrete Ausbildung oder Schulung? Muss der Mitarbeiter im Arbeitsvertrag bestimmte Bedingungen eingehen?
Die Grundvoraussetzung um als Geheimnisträger beruflich aktiv zu werden, wird wohl sein, dass man über seine Tätigkeiten und Betriebsinterne Abläufe eben mal die Klappe halten kann.
Hört sich zwar banal an, ist wohl aber in der Praxis ein weit verbreitetes Problem. Eine konkrete oder spezielle Ausbildung wird man dazu nicht brauchen, aber Unterweisungen in diesem Zusammenhang wird und kann es schon geben. Eine Schweigepflicht kann natürlich auch arbeitsvertraglich vereinbart werden und diese Vereinbarung wirkt selbst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter fort.
Was ist wenn der Mitarbeit als Geheimnisträger aus der Firma ausscheidet und eine eigene Firma gründet? Er kann ja dann auch die erfahrenen Geheimnisse für sich nutzen oder? Nach einer gewissen Zeit sind es ja dann keine echten Geheimnisse mehr.
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