BAföG bis 40 - gilt dies schon für das kommende Semester?

vom 10.04.2022, 21:02 Uhr

Eine Bekannte von mir hat endlich ihr Abitur nachgeholt und die Prüfungen stehen jetzt die kommenden Tage an. Allerdings ist sie rein vom Alter für die aktuellen BaföG-Altersgrenzen nicht infrage kommend und bei den Dual-Studien hatte sie leider Pech.

Nun hat sie gelesen, dass die BaföG-Altersgrenzen angehoben auf 40 Jahre wurden und schöpft endlich wieder Hoffnung, das Studium doch noch ohne eine Privathochschule für teures Geld beginnen zu können. Allerdings kann auch ich aus den Artikeln immer nur erkennen, dass es für das Wintersemester 22/23 gelten soll, welches ja nach meinem Verständnis dann dieses Jahr beginnt.

Medial habe ich tatsächlich von dieser Veränderung wirklich nichts gehört, sodass ich über die Veränderung schon verwundert war, aber positiv überrascht zugleich. Sie ermöglicht eben, wie in dem Fall meiner Bekannten eine Tür zum Studium ohne auf horrend teure Privathochschulen zurückgreifen zu müssen.

Nun ist meine Frage, ob Ihr schon in Erfahrung bringen konntet oder versteht, ob es jetzt wirklich schon ab diesem Winter soweit ist, dass die Altersgrenze angehoben ist? Oder ist das noch immer nicht unter Dach und Fach, sodass noch weitere Entscheidungen abgewartet werden müssen, wie versteht Ihr die neue BAföG-Altersgrenze?

Benutzeravatar

» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Da gibt es doch sicherlich eine Beratungsstelle an die sie sich wenden kann. Man kann sich doch da auch informieren lassen. Ansonsten kann man ja auch in der Uni mal nachfragen, die wissen so etwas ja durchaus auch. Selber weiß ich es nicht, aber ich würde mir nun auch nicht irgendwelche Halbweisheiten aus dem Internet holen, sondern direkt bei denen nachfragen. Dann hängt man vielleicht eine Weile am Telefon, hat dann aber auch die absolut richtige Antwort auf die Frage. Auf jeden Fall finde ich es gut, dass sie den Schritt geht und wünsche ihr viel Erfolg.

Benutzeravatar

» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Moment, die aktuelle Altersgrenze von 30 gilt aber sowieso nicht für Menschen, die ihr Abitur erst jenseits dieser Grenze auf zum Beispiel dem 2. Bildungsweg oder diversen anderen Konstellationen erlangen. Es gibt noch andere Ausnahmeregelungen, wie zum Beispiel Kindererziehung. Dies kann man ausführlich in § 10 des BAföG-Gesetzes nachlesen. Sie irrt sich mit einiger Sicherheit in ihrer Annahme, sie hätte keine Ansprüche.

Ich war auch schon über 30 als ich mein Abitur an der Volkshochschule nachgeholt habe. Der BAföG-Bezug war kein Problem, da ich unter oben genannte Regelung fiel. Dies ist schon seit vielen Jahren so geregelt.

Zwei ganz entscheidende Punkte muss man aber beachten: Dies gilt nur, wenn das Studium unmittelbar nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung aufgenommen wird. Wer nach den Prüfungen erst einmal ein Vierteljahr Urlaub macht, hat diesen Anspruch verspielt.

Hierbei spielt auch der Ort keine Rolle. Möchte ich gerne In Hamburg studieren und kriege da keinen Platz, dann ist es für das Amt auch zumutbar, an einem anderen Ort zu studieren, wenn das Studium dort sofort möglich ist. Wird man erst zum nächsten Semester am Wunschort angenommen, sagt das Amt, man hätte ja auch nach xxx ziehen können, dort wäre es ein Semester früher gegangen - also kein BAföG.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^