Anspruch von Urlaub in der Probezeit?

vom 25.02.2021, 13:56 Uhr

Wenn Bewerber eine Arbeitsstelle bekommen, dann sind sie natürlich erstmal happy und froh. Hat man die Arbeitsstelle erstmal angetreten und einige Wochen gearbeitet kann es natürlich mal vorkommen, dass aus welchen Gründen auch immer man sonderfrei braucht, beispielsweise wegen einer Familienhochzeit oder einem anderen familiären Anlass.

Da man sich in den ersten Monaten in der Regel in einer Probezeit befindet, stellt sich nun die Frage, ob man auch in der Zeit Anspruch auf Urlaub hat oder erst nach beispielsweise 6 Monaten? Wenn man Anspruch während der eigenen Probezeit hätte, wäre das von den Urlaubstagen im Monat her genauso viel wie bei einem schon länger angestellten Mitarbeiter, der die Probezeit lange hinter sich hat oder wird da nochmal differenziert?

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Es ist im Prinzip so, dass ein Arbeitnehmer mit jedem Arbeitsmonat Anspruch auf ein Zwölftel seines Jahresurlaubs erlangt, dies gilt natürlich auch bereits während der Probezeit. Bei beispielsweise einem Jahresurlaub von 24 Werktagen hat er somit bereits nach dem ersten Monat seiner Tätigkeit Anspruch auf 2 Urlaubstage erworben und kann diese natürlich auch wahrnehmen.

Er kann somit nur nicht bereits während der Probezeit seinen ganzen Jahresurlaub in Anspruch nehmen. Eine Art "Urlaubsverbot" während der Probezeit existiert nicht, bzw. wäre unrechtmäßig und damit automatisch unwirksam, selbst wenn es im Arbeitsvertrag stünde.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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