Abmahnung vom Arbeitgeber immer anwaltlich prüfen lassen?

vom 28.02.2021, 18:02 Uhr

In meinem Job habe ich eine Abmahnung bekommen. Die flatterte mir gestern in den Briefkasten. Grund war, dass ich Weiterbildungen durchführe und ich habe jemandem, der die Weiterbildung abgebrochen hatte (ihm fehlte noch eine Kurseinheit von einem Tag) dennoch bestätigt habe, dass er die komplette Weiterbildung absolviert hat. Der Person wollte ich einen Gefallen tun, weil er die Weiterbildung aus Krankheitsgründen abgebrochen hat und die nun auch nicht mehr nachholen kann, da er aus dem Unternehmen ausgeschieden ist.

Irgendwie kam es heraus und dafür bekam ich eine Abmahnung. Es wird mir deswegen eine fristlose Kündigung angedroht, außer ich bezahle eine Vertragsstrafe und unterzeichne die Abmahnung, in der ich mich verpflichten soll, das nicht nochmal zu machen. Da ich mich in der Firma ohnehin nicht wohlfühle und auf kurz oder lang selbst dort gekündigt hätte, spiele ich mit dem Gedanken, die Abmahnung nicht zu unterzeichnen und mich fristlos kündigen zu lassen. Da ich aber auch eine Rechtsschutzversicherung habe, werde ich mich bevor ich irgendwas entscheide erstmal anwaltlich beraten lassen. Wenn die Rechtsschutzversicherung das übernimmt würde ich mich auch vor Gericht mit meinem Arbeitgeber streiten, da hätte ich keine Hemmungen.

Würdet ihr eine Abmahnung vom Arbeitgeber immer unterschreiben? Oder würdet ihr das auch prüfen lassen? Was passiert denn, wenn ich das nicht unterschreibe?

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Was will ein Arbeitgeber machen, wenn die Abmahnung nicht unterschrieben wird? Ich würde sowas erst prüfen lassen, niemand kann einen zu irgendwas zwingen, zu Unterschriften sowieso nicht. Eine Unterschrift könnte als Schuldeingeständnis gesehen werden. Dann noch dagegen vorzugehen, dürfte sich im Nachhinein als schwierig erweisen. Wenn man weiß, dass das Recht auf der eigenen Seite ist, wieso dann nicht selbst klagen, sofern das finanziell machbar ist?!

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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