Laut einem Urteil das LAG Rheinland-Pfalz haben ehemalige Mitarbeiter eines Unternehmens auch bei einer betriebsbedingten Kündigung weiterhin Anspruch auf Weihnachtsgeld von ihrem Arbeitgeber (Az 6 Sa 315/07).
Geklagt hat ein Arbeitnehmer mit einer Zahlungsklage, dessen Arbeitgeber sich weigerte ihm für 2006 Weihnachtsgeld zu zahlen, da diesem betriebsbedingt gekündigt worden war und im Januar 2007 aus dem Unternehmen ausschied.
Dessen Arbeitsvertrag enthielt eine Klausel, nach der er keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld habe, wenn er in den ersten drei Monaten des neuen Jahres aus dem Betrieb ausscheide. Diese Klausel ist nichtig, da der Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt werde, da so ein Mitarbeiter einen Nachteil aus einer Entscheidung habe, die er nicht beeinflussen könne, so die Richter.
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