Ja die Hessen sind schon lustig drauf – vor allem Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU), der immer für unqualifizierte Aussagen gut ist hat jetzt wieder etwas gefordert was wieder sehr gut mit dem Grundgesetz kollidieren dürfte. Bouffier fordert nämlich, dass Islamisten, die eine Ausbildung in Terrorcamps erhalten haben, nicht wieder nach Deutschland einreisen dürften. „Wir sollten den Nicht-Deutschen die Einreise verwehren, die eine Ausbildung in ausländischen Terrorcamps absolviert oder einen Terrorauftrag haben“ – „Das muss im Aufenthaltsrecht dringend geändert werden.“, so Bouffier gegenüber der „Welt“. Bundesjustizministerin Zypries solle einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Ausbildung zum Terroristen unter Strafe stellt – die Union setze ihr ein Ultimatum von einem Monat, danach werde man selber so einen Gesetzentwurf vorbereiten.
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Das die letzten beinahe Terroristen selber Deutsche waren und somit gar kein Aufenthaltsrecht hatten und wie man den Aufenthalt und die Ausbildung in einem Terrorcamp nachweisen möchte, dazu fiel Bouffier natürlich nichts ein – wahrscheinlich weil hier Wissen und Argumente statt Polemik gefragt sind. Ob er damit durchkommt steht auf einem anderen Blatt denn auch der Vizevorsitzende der Union, Wolgang Bosbach ruderte jetzt von seinen gemachten Aussagen, das ein bundesweites Register für Konvertiten eingeführt werden sollte, zurück: Angeblich habe er diese nie in dieser Form gemacht. "Ein Register für alle Konvertiten habe ich weder gefordert, noch halte ich die Einführung einer solchen Datei für sinnvoll.", so Bosbach gegenüber der „Kölnischen Rundschau“, er sei hier falsch zitiert worden. Die Aussage wurde von allen Parteien heftig kritisiert und es handele sich um eine „missverständlichen Formulierung auf Gefährder“ in Bezug auf „von denen man gerne wisse, wer sie seien“.
Bundesjustizministerin Zypries (SPD) sieht die Pläne zur Terrorabwehr der Union äußerst skeptisch – allein die Vorschläge zur Online Durchsuchung von Computern seien schon "schon ein massiver Eingriff in die Privatsphäre" und es sei fraglich, ob ein Besuch von Terrorcamps strafbar seien, so Zypries im Deutschlandfunk. Die bisherigen Mittel seien, das habe auch der vereitelte Anschlag auf die US Kaserne ergeben, völlig ausreichend. Sie sehe nur einen Regelungsbedarf in Hinsicht auf den Verkauf bestimmter Chemikalien, welche zum Bombenbau benutzt werden könnten. „Die Tatsache, dass die Chemikalie, um die es bei den drei jetzt gefassten Tätern ging, frei im Handel erhältlich ist, ohne dass der Name registriert wird beim Kauf, halte ich nicht für sonderlich glücklich.“, so Zypries. In Bezug auf den Besuch von Terrorcamps meinte Zypries: „In Deutschland ist es üblich, dass man nur dann für etwas bestraft wird, wenn man auch tatsächlich etwas gemacht hat - oder wenn man wenigstens Vorbereitungshandlungen getroffen hat, die so weit gehen, dass man schon erkennen konnte, da will jemand etwas machen.“.
Falls jemand dort eine Ausbildung absolviere, zurück nach Deutschland kehre und sich weiterhin normal verhalte, sei dies im Prinzip nicht strafbar – jedoch könnte man mögliche konkrete Vorbereitungshandlungen unter Strafe stellen. Zudem sei es schwierig, diese Ausbildung de facto auch wirklich nachzuweisen und einem Verdächtigen zur Last zu legen. Anleitungen zum Bombenbau im Internet seien bereits strafbar, jedoch gibt es hier die Schwierigkeit, diese bestimmten Personen zuzuordnen – bezüglich der Online Durchsuchungspläne gebe es eine Absprache mit Bundesinneminister Schäuble, eine Arbeitsgruppe des Innenministeriums und des Justizministeriums zu bilden, welche die technischen und rechtlichen Vorraussetzungen prüfe und mögliche Hindernisse klären soll.
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