Ich habe mich bei einer Firma, die im Sicherheitsbereich tätig ist, beworben. Natürlich wollte dieses Unternehmen ein polizeiliches Führungszeugnis sehen, bevor sie mich eingestellt hat. Kann ich nun für dieses polizeiliche Führungszeugnis die Kosten, die ich selbstverständlich schon bezahlt habe, von der Steuer absetzen?
Ich mag ehrlich gesagt deswegen keinen Steuerberater bezahlen – aber soweit ich das im Hinterkopf habe, werden doch Bewerbungskosten vom Finanzamt angerechnet, oder irre ich mich da? Da das Führungszeugnis vom Arbeitgeber beauftragt wurde, gehört es doch eindeutig dazu, denke ich.
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:: Sneak01
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Ja, die Kosten für das polizeiliche Führungszeugnis fällt wie Papier, Briefumschläge, Kosten für Kopien, Fotos oder Kosten für Fax & Telefonie und alles was in diese Sparte fällt unter Kosten für Bewerbungsmaterial, Kommunikation & Versand.
Voraussetzung: Die Kosten müssen im Jahr der Zahlung geltend gemacht werden.
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:: Subbotnik
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