Arbeiten in der Schweiz: Wohnort anmelden
Spätestens 8 Tage nach Einreise und auf jeden Fall vor Beginn des Arbeitsverhältnisses muss, bei längerem Aufenthalt, der Wohnort gemeldet werden. Dies geschieht bei der Gemeinde:
- auf dem Land: lokales Gemeindehaus
- kleine Stadt: Kreisbüro
- große Stadt: Einwohnerkontrolle bzw. Kreisbüro
Benötigte Dokumente (gilt für Arbeitende und für Arbeitssuchende, im zweiten Fall entfällt der Arbeitsvertrag):
- Nachweis bzw. Bescheinigung der Krankenversicherung
- gültiger Ausweis bzw. Pass (für die Familie, die mit in die Schweiz gekommen ist und die eigene Person)
- Arbeitsvertrag
- Passfotos (für die Familie, die mit in die Schweiz gekommen ist und die eigene Person)
- Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder / Familienbuch zum Nachweis des Familienstandes
Die Gemeinde schickt dann die Unterlagen weiter an die jeweiligen Behörden des Kantons, von diesen erhält man dann, sofern benötigt, eine Aufenthaltsgenehmigung.
Hallo Cala!
Brauche ich als Student aus Deutschland einen Mietvertrag um mich in der Schweiz anmelden zu können?
Vielen Dank & Grüße,
Dina
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