Spätestens 8 Tage nach Einreise und auf jeden Fall vor Beginn des Arbeitsverhältnisses muss, bei längerem Aufenthalt, der Wohnort gemeldet werden. Dies geschieht bei der Gemeinde:
- auf dem Land: lokales Gemeindehaus
- kleine Stadt: Kreisbüro
- große Stadt: Einwohnerkontrolle bzw. Kreisbüro
Benötigte Dokumente (gilt für Arbeitende und für Arbeitssuchende, im zweiten Fall entfällt der Arbeitsvertrag):
- Nachweis bzw. Bescheinigung der Krankenversicherung
- gültiger Ausweis bzw. Pass (für die Familie, die mit in die Schweiz gekommen ist und die eigene Person)
- Arbeitsvertrag
- Passfotos (für die Familie, die mit in die Schweiz gekommen ist und die eigene Person)
- Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder / Familienbuch zum Nachweis des Familienstandes
Die Gemeinde schickt dann die Unterlagen weiter an die jeweiligen Behörden des Kantons, von diesen erhält man dann, sofern benötigt, eine Aufenthaltsgenehmigung.
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:: Cala
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