Arbeit suchen in der Schweiz
vom 11.08.2007, 18:08 Uhr
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Deutsche Arbeitssuchende, die ihr Glück in der Schweiz versuchen wollen, brauchen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten keine Aufenthaltsbewilligung. Dies gilt jedoch nicht, wenn man Arbeitslosengeld erhält oder der Aufenthalt länger als 3 Monate dauert, dafür muss man dann eine Aufenthaltsgenehmigung für weitere drei Monate bei der jeweiligen Gemeinde beantragen.
Cala hat geschrieben:Dies gilt jedoch nicht, wenn man Arbeitslosengeld erhält ...
Na ja, das halte ich ja für ein Gerücht und dazu würden mich schon mal die aktuellsten Regelungen interessieren. Ich habe jedenfalls mal im Netz
diese Seite gefunden, wo zig tausende Jobs in der Schweiz angeboten werden. Hat sich denn von euch jemand schon mal erfolgreich in der Schweiz beworben?
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