Die Kurzaufenthaltsbewilligung gilt für Arbeitnehmer mit einem 12 Monate Arbeitsvertrag in der Schweiz und nicht arbeitende Personen (zum Beispiel Rentner oder Studenten).
Bei Arbeitnehmern sollte der Arbeitgeber die Aufenthaltsbewilligung beim zuständigen Kanton für seinen Mitarbeiter beantragen. Die Aufenthaltsbewilligung wird gewährt für die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Neuer Arbeitsplatz bedeutet dann auch eine neue Aufenthaltsbewilligung, die beantragt werden muss -> die Schweiz muss man dafür nicht verlassen. Bei Verlängerung des Arbeitsvertrages kann die Aufenthaltsbewilligung auch verlängert bzw. erneuert werden. Die Kurzaufenthaltsbewilligung L erlaubt das Mitbringen der Familie in die Schweiz.
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:: Cala
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