Hallo
bei einem Bürgschaftskredit wird ja bekanntlich die Kreditschuld abgesichert durch ein zusätzliches Schuldverhältnis, nämlich dem zwischen Gläubiger und Bürgen. Der Bürgen verpflichtet sich inenrhalb des Bürgschaftsvertrages, für die Schuld des Schuldners gegenüber dem Gläubiger einzutreten, sollte sich der Schuldner als zahlungsunfähig erweisen.
Wie sind solche Bürgschaftskredite zu bewerten? Ich finde, es ist sehr riskant, die Rolle des Bürgen anzunehmen - selbst bei dehr sehr guten Freunden und selbst bei Familienmitgliedern würde ich meine Zweifel haben.
Theoretisch kann man sich ja als Schuldner auch als zahlungsunfähig hinstellen, sein Geld schwarz auf irgendwelchen ausl#ändischen Konten deponieren und fertig... nur mal theoretisch, ich weiß nicht ob das in der Praxis so gehandhabt wird 
|
| |
 |
:: Cala
:: Beiträge 1690:: 71.11 Talkpoints ::  |
|
|
|
|
| |
| |
| |
|