Erklärung abschlagsfreie Rente

vom 30.06.2008, 23:59 Uhr

Wie definiert sich denn genau eine abschlagsfreie Rente bzw. welche Rente fällt unter den Begriff abschlagsfrei?

Trifft das denn auch auf die gesetzliche Rente zu? Oder, was ist der Vorteil für den Rentner, wenn die Rente abschlagsfrei ist? Ich versteh generell nicht, was abschlagsfrei im Zusammenhang mit der Rente zu tun hat? Ich zahle einen monatlichen Abschlag an meinen Stromanbieter, aber als Rentner bezahlt man doch keine Rente, man bekommt sie :think:

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» Hägar » Beiträge: 175 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ja es trifft auf die gesetzliche Rente zu. Wenn dein Vater beispielsweise vor dem 65. Lebensjahr in Rente geht, muss er mit Abschlägen rechnen. Bei einer Kontenklärung erfährt der Versicherte beispielsweise die Höhe seiner Altersrente mit dem Rentenbeginn ab 65 Jahren. Geht er allerdings früher in Rente bekommt er einen Abschlag von der Rente.

Selbst wenn er 65 Jahre dann alt ist, wird der Abschlag bleiben, dh. nur dieser bisherige Teil wird auch bei einer Rentenerhöhung berücksichtigt. Man kann auf Grund von Erkrankungen oder Schwerbehinderung schon mit 60 Jahren in Rente gehen. Ist man allerdings jünger, greift hier die sogenannte Erwerbsunfähigkeitsrente.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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